Probleme verschleiert, Lösungen verweigert

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

Bundesrats-Bericht zum Missbrauch der Personenfreizügigkeit

Der heute vom Bundesrat veröffentlichte Bericht zur Bekämpfung von Missbräuchen bei der Personenfreizügigkeit verschleiert mehr als er aufdeckt. Die Lohnkontrollen im Rahmen der Flankierenden Massnahmen haben viele Verstösse aufgedeckt. Bund und Kantone erlassen jedoch nur ausnahmsweise die im Gesetz für diesen Fall vorgesehenen Mindestlöhne, damit die dumpenden Firmen gebüsst werden können. Zudem gibt es eine Dunkelziffer - beispielsweise Firmen, welche bei den Kontrollen falsche Angaben machen und danach von der Bildfläche verschwinden oder die ihren Arbeitnehmenden nicht die gemeldeten Löhne auszahlen.

Die Gewerkschaften haben zahlreiche Vorschläge gemacht, wie diese Probleme gelöst werden können, sind aber oft auf taube Ohren gestossen. Im Dumpingfall müssen Bund und Kantone wirksame Mindestlöhne erlassen, wenn sich die Arbeitgeber weigern, entsprechende Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen wie beispielsweise im Gartenbau, im Strassentransport oder in der Informatikbranche. Bei öffentlichen Beschaffungen dürfen nur Firmen mit korrekten Löhnen den Zuschlag erhalten. Bei klaren Verdachtsfällen müssen die Kontrolleure vor Ort Arbeitsunterbrüche verordnen. Überfällig ist auch die Erhöhung der Bussen auf 30'000 Franken. Es ist unverständlich, warum die zuständige Nationalratskommission unter ihrem Präsidenten Ruedi Noser das Geschäft nicht zügig behandelt.

Positiv ist die Entwicklung in den Kantonen Genf und Baselland, in denen die Parlamente Verbesserungen beim Lohnschutz mit grossen Mehrheiten zugestimmt haben. Negativ ist die Entwicklung hingegen in Teilen der Deutschschweiz, wo weder Mindestlöhne erlassen, noch Arbeitsunterbrüche verfügt werden. Der Bund will Teile des Lohnschutzes sogar verschlechtern. Indem beispielsweise Firmen bei Bundesaufträgen nicht mehr die ortsüblichen Löhne zahlen sollen (Herkunftsprinzip).

In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. An diesem Grundsatz werden die Flankierenden Massnahmen gemessen. Trotz zahlreichen Fortschritten bei den Kontrollzahlen und den Bussen ist der Handlungsbedarf nach wie vor beträchtlich.

Auskünfte:

 

  • Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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