Ausgerechnet in der jetzigen tiefen Wirtschaftskrise will Justizministerin Widmer-Schlumpf bei Unternehmens-Sanierungen die Kündigung erleichtern.
Die Revisionsvorschläge des Eidgenössischen Departementes für Justiz und Polizei (EJPD) zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes, die bis zum 8. Mai in Vernehmlassung sind, wollen Sanierungen von maroden Unternehmen so begünstigen, dass Unternehmer im Sanierungsfall die Mitarbeiter/innen schneller auf die Strasse stellen können. Die Zeche für die in Finanznot geratenen Firmen bezahlen damit die Arbeitnehmenden. Denn laut den bundesrätlichen Vorschlägen wird der Käufer einer serbelnden Firma sie neu fristlos entlassen können. Anders als im geltenden Recht soll also der automatische Übergang von Arbeitsverträgen bei Betriebsübernahme wegfallen. Nach dem Willen des EJPD soll der Sanierer zudem den Arbeitnehmenden selbst dann fristlos kündigen können, wenn der Betrieb weitergeführt wird.
Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund sind die Vorschläge eine Ohrfeige für die Arbeitnehmenden. Sie müssen bluten für eine Krise, die sie nicht zu verantworten haben.
Wegen der Wirtschaftskrise werden sich Unternehmenspleiten häufen. Deregulierungen und Sozialabbau dürfen keine Antwort darauf sein. Es braucht Lösungen, die Arbeitsplätze erhalten und den Mitarbeitenden eine Perspektive bieten. Die aktuelle Wirtschaftskrise verlangt, dass eine gesetzliche Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen eingeführt wird.