Die Schweiz als Land mitten in Europa braucht gute und geregelte Beziehungen zur Europäischen Union. Aus politischen und wirtschaftlichen Gründen. Deshalb hat der SGB sich immer für die Bilateralen Verträge ausgesprochen. Unter der Bedingung, dass sie den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen und die Löhne und Arbeitsbedingungen geschützt werden. Mit der Einführung und Weiterentwicklung der Flankierenden Massnahmen wurde dafür die Grundlage geschaffen, wobei neu auftauchende Schutzlücken immer wieder geschlossen werden müssen.
Die Einführung der Personenfreizügigkeit in Kombination mit griffigen Flankierenden Massnahmen war ein grosser Fortschritt. Im Vergleich zu den Zeiten der früheren Kontingentssysteme sind die ausländischen Arbeitskräfte in der Schweiz heute weniger der Willkür ihres Arbeitgebers ausgesetzt. Sie können sich besser gegen schlechte Arbeitsbedingungen, miese Löhne und Ausbeutung wehren. Lohndumping kann viel besser bekämpft werden als unter den früheren Kontingentssystemen. So wird der Grundsatz durchgesetzt, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Dank der Personenfreizügigkeit wurde vor allem auch das unmenschliche Saisonnierstatut abgeschafft.
Die SVP-Kündigungsinitiative greift nun die Erfolgsgeschichte der Bilateralen frontal an. Auch mit dem Ziel, die Lohnschutzmassnahmen abzuschaffen. Der SGB wird die Initiative mit Vehemenz bekämpfen. Gleichzeitig tritt er allen Versuchen entgegen, den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen abzubauen und wird sich vielmehr dafür einsetzen, dass noch bestehende Schutzlücken geschlossen werden. Denn der Schlüssel zum Erfolg der Bilateralen war und ist die Kombination aus Personenfreizügigkeit und starken Flankierenden Massnahmen, die die Schweiz eigenständig festlegt.
AUSKÜNFTE:
- Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74