Noch vor einem Jahr wurden die Gewerkschaften von Arbeitgebern und Wirtschaftsvertretern für die Forderung nach einer echten Solidarhaftung belächelt. Nun hat das Parlament entschieden, die Firmen in der Schweiz stärker in die Pflicht zu nehmen, um hiesige Löhne und Arbeitsbedingungen auch bei Subunternehmen durchzusetzen.
Der SGB nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat diese alte Forderung der Gewerkschaften im Kampf gegen Lohndumping erfüllt. Konkret müssen Firmen künftig bei allen von ihr direkt oder indirekt beauftragten Subunternehmern für die Einhaltung der hiesigen Löhne und Arbeitsbedingungen geradestehen.
Bei Bundesrat und Parlament hat sich damit die Vernunft durchgesetzt. Auf den Baustellen zeigte sich, dass das Problem akut ist. Beinahe täglich deckte die Gewerkschaft Unia krasse Fälle von Lohndumping auf. Das Rezept der Lohndumper ist einfach: Ein Unternehmer gibt einen Auftrag – etwa die Eisenleger-Arbeiten oder Ausbauarbeiten – an einen Subunternehmer weiter. Er zahlt beispielsweise 50‘000 Franken. Der Subunternehmer gibt den Auftrag an eine andere Firma weiter, zahlt dieser aber nur noch 40‘000 Franken. Den Rest streicht er ein. Dieses Spiel wird mehrfach wiederholt. Mit jedem neuen Subunternehmer bleibt weniger Geld übrig, um den mit der Ausführung des Auftrags betrauten Arbeitern korrekte Löhne zu zahlen. Am Schluss der Subunternehmer-Ketten stehen regelmässig Firmen, welche sogar Löhne von weniger als 10 Franken pro Stunde bezahlen.
In einer von der Unia gestarteten Petition forderten 27'318 Personen, diesem Treiben den Riegel zu schieben. Ihre Forderung wurde nun erhört: Künftig haftet der Erstunternehmer bei sämtlichen ihm nachfolgenden Subunternehmen solidarisch für die Nichteinhaltung der Mindestlöhne und der Arbeitsbedingungen.
Nach den bereits im Sommer beschlossenen Verschärfungen der flankierenden Massnahmen (u.a. gegen ausländische Anbieter, die als Scheinselbstständige Aufträge in der Schweiz ausführen; neue Sanktionsmöglichkeiten gegen Firmen, welche gegen Bestimmungen von Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen verstossen), machte das Parlament damit einen weiteren Schritt, das Schweizer Lohnniveau zu schützen. Der SGB und seine Mitgliederverbände werden nun genau hinsehen, damit die neuen Gesetzesbestimmungen effizient umgesetzt werden.
Auskünfte:
- Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74