Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass im Rahmen der Revision des Firmensanierungsrechts eine Sozialplanpflicht eingeführt wird. Nach dem Bundesrat und dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat anerkannt, dass die vorgesehene Lockerung des Kündigungsschutzes in insolventen Firmen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kompensationsmassnahmen nicht akzeptabel ist.
Als Ausgleich zur Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei Firmensanierungen dient die Sozialplanpflicht, wie sie der SGB schon lange fordert. Eine Sozialplanpflicht ist in der heutigen Wirtschaftskrise nötiger denn je. Wenn in der Wirtschaft immer noch goldene Fallschirme und Antrittsprämien für unfähige Manager ausbezahlt werden, dann muss auch genügend Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen der entlassenen Arbeitnehmenden vorhanden sein. Ohne die Sozialplanpflicht wäre das Sanierungsrecht aus dem Lot geraten und für den SGB nicht mehr akzeptabel gewesen.
Auskünfte
Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97