Parlament muss Kritik an Ladenöffnungszeitengesetz Rechnung tragen

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Medienmitteilung

Umsetzung Motion Lombardi

Trotz scharfer Kritik in der Vernehmlassung treibt der Bundesrat die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten unverdrossen voran. Er stellt sich nicht nur taub für die Kritik der Gewerkschaften, dass sich durch längere Ladenöffnungszeiten die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmenden klar verschlechtern. Mit der Botschaft zum Ladenöffnungszeitengesetz tritt der Bundesrat auch den Föderalismus mit Füssen und setzt sich über Volksentscheide in zahlreichen Kantonen hinweg. Und über die Haltung der Kantonsregierungen: Nur gerade der Kanton Tessin unterstütze die Vorlage in der Vernehmlassung. Das Parlament hatte die Vorlage seinerzeit über die Motion Lombardi angestossen. Jetzt muss es über den eigenen Schatten springen, dem Widerstand aus den Kantonen Rechnung tragen und von dem neuen Gesetz absehen.

Es wäre unverständlich und demokratiepolitisch äusserst fragwürdig, würde auch das Parlament die Vorbehalte der Kantone ignoriert. Denn deren Widerstand ist in den weitaus meisten Fällen vom Volk legitimiert: längere Ladenöffnungszeiten wurden in den letzten Jahren in mehr als einem Dutzend kantonaler Abstimmungen abgelehnt. In Luzern zum Beispiel lehnten die Stimmberechtigten nicht nur eine Totalliberalisierung der Ladenöffnungszeiten ab, sondern auch die Ausdehnung der Öffnungszeiten an Samstagen von 16 auf 17 Uhr. Ein Ladenöffnungszeitengesetz, das schweizweit generelle Öffnungszeiten bis 20 Uhr unter der Woche und bis 19 Uhr am Wochenende erlauben würde, stünde damit völlig quer in der Landschaft. Der SGB wird diese Vorlage aus diesen Gründen bekämpfen.

 

 

Auskünfte
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74


Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

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