Parlament bleibt auf halbem Weg stecken – Solidarhaftung ist dringlich

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Artikel
Verfasst durch Ewald Ackermann

Handlungsbedarf bei den Flankierenden Massnahmen

Zwar bleibt noch die Differenzbereinigung zwischen den beiden Kammern, dennoch lässt sich bereits jetzt sagen, dass die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit wieder ein Stück weiter entwickelt worden sind – allerdings zu wenig weit.

Sowohl National- wie Ständerat haben bei den Massnahmen gegen Scheinselbständigkeit soziales Gespür gezeigt. Scheinselbständige werden künftig besser kontrolliert werden können, die Behörden werden auch über mehr Sanktionsmöglichkeiten verfügen. Das ist sehr wichtig, denn für echte Selbständige gelten die Vorschriften üblicher Löhne nicht. Zunehmend haben deshalb ausländische Firmen ihr in die Schweiz entsandtes Personal in betrügerischer Absicht als selbständig deklariert. Auch die Erhöhung der Bussen für Schweizer Firmen, die in Normalarbeitsverträgen vorgeschriebene Mindestlöhne nicht einhalten, ist positiv zu werten.

Leider jedoch sind die Räte auf halbem Weg stecken geblieben. Die Solidarhaftung haben sie noch nicht verabschiedet, eine Mehrheit will diese Massnahme zuerst noch prüfen. Die Solidarhaftung ist jedoch angesichts zunehmender Teilauslagerung von Aufträgen an Dritte – vor allem im Baugewerbe – unabdingbar. Die zunehmende Zahl an Fällen, in denen solche Dritte die üblichen Löhne zum Teil krass unterboten, macht die Solidarhaftung dringend notwendig. Der Erstunternehmer muss kontrollieren, dass die Firmen, an die er einen Teil der Aufträge ausgelagert hat, die üblichen Arbeitsbedingungen garantieren. Denn je weiter entfernt diese Firmen sind, umso schwieriger wird die nachträgliche Sanktionierung bei festgestelltem Missbrauch.

Der SGB fordert das Parlament auf, im Herbst einer griffigen Form der Solidarhaftung zuzustimmen. Es kann doch nicht sein, dass bei uns in der Schweiz Bauaufträge für unter 10 Franken Stundenlohn ausgeführt werden, wenn die üblichen Löhne mehr als das Doppelte betragen. Wer A sagt, muss auch B sagen.

In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Wenn über die Weitergabe an Subunternehmen gegen die Schweizer Löhne verstossen wird, muss das über eine Solidarhaftung verhindert werden.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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