Die Asbestkatastrophe ist auch in der Schweiz noch lange nicht bewältigt. Weil es endlich eine umfassende Antwort braucht, fordert der SGB den Bundesrat auf, die massgebenden Akteure zu einem "runden Tisch" einzuladen.
Der Gesetzgeber hat zuerst einmal die heute viel zu rigide Verjährungsfrist von 10 Jahren anzupassen. Denn Asbest-Erkrankungen brechen oft erst 40 Jahre nach Exposition mit dem Stoff aus. „Es ist schreiendes Unrecht, dass Schädigungen durch Asbest verjähren, bevor die Krankheit ausgebrochen ist“, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor versammelter Presse fest. Trotz klarer Kritik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sperre sich die Politik hierzulande gegen eine opfergerechte Verjährung. Rechsteiner weiter: „Der bundesrätliche Vorschlag von 30 Jahren – vom Nationalrat nun auf 20 Jahre verkürzt – ist mit Blick auf die Latenzzeiten bei weitem nicht ausreichend.“ Richtig wäre es, „die Verjährung generell erst ab Ausbruch der Krankheit laufen zu lassen.“ Eine solche neue Regelung könnte allenfalls auf Asbesterkrankungen beschränkt werden.
Die Politik muss jedoch auch menschenwürdige und gerechte Lösungen für die bereits erkrankten Asbestopfer finden. Der SGB fordert hier einen Entschädigungsfonds. SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano: „Durch Genugtuung oder Schadenersatz schafft ein solcher Fonds Gerechtigkeit auch für bereits verjährte Fälle.“ Vor allem kämen damit auch asbestbedingte Erkrankte zu ihrem Recht, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Finanziert werden sollte ein solcher Fonds vor allem durch jene Unternehmen, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben.
SGB-Vize- und Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva verlangte den Ausbau der Präventionsmassnahmen zu Asbest. Denn: „Angesichts der grossen Mengen Asbest, die vor dem Verbot (1989) verbaut wurden, sind zahlreiche Arbeitnehmende des Ausbaugewerbes noch auf Jahre hinaus bei Rückbau-, Umbau- und Renovationsarbeiten erheblichen Risiken ausgesetzt: Es ist eine tickende Zeitbombe! Grosser Handlungsbedarf besteht insbesondere in mehreren Kantonen (Baubewilligung nur nach Analyse auf Asbestvorkommen, Entsorgungspraxis usw.).“ Gleichzeitig forderte Alleva eine gerechtere Risikoverteilung zwischen den Branchen und mehr Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene.
Auskünfte
- Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97
- Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14
Redebeiträge
- <media>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</media>
- <media>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB</media>
- <media>Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia</media>
Materialien
- <media>SGB-Eingabe an den Bundesrat</media>