Ohne Sozialplanpflicht kein neues Sanierungsrecht

  • Arbeitsrechte
Medienmitteilung
Verfasst durch Luca Cirigliano

Revision Sanierungsrecht

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die Rechtskommission des Nationalrats im Rahmen der Revision des Firmensanierungsrechts Bundesrat und Ständerat folgen und eine Sozialplanpflicht einführen will. Der SGB ist jedoch beunruhigt, dass dieser Entscheid nur äusserst knapp mit 13 zu 12 Stimmen getroffen wurde. Der SGB warnt davor, den Forderungen der Arbeitgeber zu folgen und dieses zentrale Element aus der Vorlage herauszubrechen. In diesem Fall wäre die Revision des Sanierungsrechts für den SGB nicht mehr akzeptabel.

Die Vorlage sieht nämlich vor, dass künftig Arbeitnehmende bei Firmensanierungen fristlos gekündigt werden dürfen. Der Bundesrat will so die Sanierung insolventer Firmen erleichtern. Er hat immerhin anerkannt, dass dies für die Betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hart ist und sie deshalb dafür entschädigt werden sollen. Der Bundesrat schlug deshalb als Ausgleich die Sozialplanpflicht vor, wie sie der SGB schon lange fordert. Eine Sozialplanpflicht ist in der heutigen Wirtschaftskrise umso nötiger. Wenn in der Wirtschaft immer noch goldene Fallschirme für unfähige Manager ausbezahlt werden, ist auch genügend Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen für entlassene Arbeitnehmende da.

Auskünfte

 

  • Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 031 377 01 17

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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