Nur ein Mini-Schritt zu besserem Lohnschutz bei den FlaM

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

Vollzug der Flankierenden Massnahmen: Der Bundesrat muss nachlegen

Der Bundesrat hat heute im Rahmen des Berichts zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen eine Erhöhung der Kontrollvorgaben beschlossen. Das ist grundsätzlich positiv. Obwohl Die Vorgabe von 35'000 Kontrollen mit derzeit 45'000 Kontrollen schon heute erfüllt ist. Vieles ist beim Vollzug der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr aber noch im Argen.

  • In zahlreichen Kantonen der Deutschschweiz ist der Vollzug ungenügend.
  • Viele Kantone arbeiten mit zu tiefen Minimallöhnen, so dass viele Firmen mit zu tiefen Löhnen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Kantone wie Zug oder St. Gallen kontrollieren nur sehr wenige Schweizer Arbeitgeber.
  • Obwohl die Kantone auch in der Deutschschweiz zahlreiche Dumpingfälle aufdeckten, haben sie keine Mindestlöhne erlassen (gemäss Art. 36 a OR).
  • Das sogenannte Verständigungsverfahren verliert zunehmend an Akzeptanz.

Der SGB erwartet, dass diese Vollzugsprobleme rasch vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco und den Kantonen behoben werden. Der Bundesrat hat einen "umfassenden Schutz" vor Dumping versprochen. Da muss er noch nachlegen.

Auskünfte:
  • Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 68 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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