Nicht wieder zurück zu gefährlichen und würdelosen Zuständen

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Verfasst durch Christina Werder

NEIN zum fiesen Angriff auf die Fristenlösung

Die eidgenössische Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" verlangt, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr übernimmt. Zu diesem Rückschritt gibt es nur eine Antwort: NEIN!

Die Fristenregelung wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit einem Ja-Stimmenanteil von 72,2 Prozent überaus deutlich angenommen. Noch wuchtiger wurde am gleichen Tag die Pro-Life-Initiative der "Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind" abgelehnt (82 Prozent). Die neu akzeptierte Regelung erlaubt in den ersten 12 Wochen nach der letzten Periode einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Gleichzeitig wurde in der Verfassung verankert, dass die Kosten für die Abtreibung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt werden.

Der politische Kampf um die Fristenregelung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Frau hat 30 Jahre gedauert! Diese Lösung ist gesellschaftlich gut verankert und hat sich bewährt. Es gibt keinen Grund an ihr zu rütteln.

Die Initianten geben vor, mit ihrem Anliegen gesundheitspolitische Ziele zu verfolgen. Da eine Abtreibung keine Krankheit sei, dürfe sie auch nicht über die Krankenversicherung finanziert werden. Dies ist ein Scheinargument. Es kaschiert, dass die Initianten den Schwangerschaftsabbruch verteufeln. Die vorgeschlagene Neuregelung der Kosten würde viele Frauen wieder zwingen, medizinisch fragwürdig und unter demütigenden Umständen abzutreiben. Ein solcher Rückschritt darf unter keinen Umständen hingenommen werden!

Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche belaufen sich laut Angaben der Krankenversicherer auf 8 Millionen Franken pro Jahr. Das entspricht weniger als 0,03 Prozent der gesamten Gesundheitskosten. Die Kosten für Abtreibungen sinken, denn die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist rückläufig. Wer den Zugang zum medizinisch korrekt durchgeführten Abbruch erschwert, nimmt Zulauf zu Kurpfuscherei und damit hohe Risiken für die Gesundheit in Kauf. Allfällige Folgekosten müsste die Krankenkasse übernehmen, sodass von den angestrebten Einsparungen nichts übrig bliebe. Von einer Kosten- oder gar Prämiensenkung kann schon gar keine Rede sein.

 

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

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Luca Cirigliano
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