Der Bundesrat hat heute im Namen einer sogenannten „erleichterten Sanierung“ von insolventen Unternehmen dem Grundsatz zugestimmt, dass bei einer Betriebsübernahme künftig die Arbeitsverträge nicht mehr automatisch übernommen werden müssen. Dieser Entscheid ist stossend, das Parlament muss ihn korrigieren.
In der Wirtschaftskrise häufen sich Firmenpleiten. In einer solchen Zeit braucht es einen wirksamen Schutz der Arbeitsplätze. Der Bundesrat gefährdet jedoch mit seinen Vorschlägen zur Revision des Sanierungsrechts zahlreiche Arbeitsplätze. Bei einer Unternehmenssanierung soll der Erhalt der Arbeitsplätze an vorderster Stelle stehen. Es geht nicht an, dass mittels Sanierungen primär der Maschinenpark zu Geld gemacht wird oder das Unternehmen filetiert und dann stückweise verkauft wird. Für den SGB ist es inakzeptabel, dass künftig Arbeitnehmende bei Firmensanierungen fristlos gekündigt werden dürfen.
Immerhin hat der Bundesrat die negativen sozialen Auswirkungen seiner Ideen anerkannt und schlägt als Gegenmassnahme eine Sozialplanpflicht vor. Der SGB fordert schon lange eine gesetzliche Sozialplanpflicht. Diese ist in der heutigen Wirtschaftskrise umso nötiger. Wenn in der Wirtschaft immer noch goldene Fallschirme für unfähige Manager ausbezahlt werden, ist auch genügend Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen für entlassene Arbeitnehmende da.