Mann auf einer Demo mit Ein Lohn zum Leben Shirt
 

Nationalratskommission will Tieflöhne diktieren

  • Löhne und Vertragspolitik
Medienmitteilung

Angriff auf kantonale Mindestlöhne

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats will kantonale Mindestlöhne unterbieten. Sie will wie der Ständerat, dass kantonale Mindestlöhne nicht mehr für Beschäftigte mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten sollen. Die WAK verhindert mit ihrem Entscheid, dass Tausende Arbeitnehmende einen Lohn erhalten, der zum Leben reicht. Sie bricht zudem bewusst die Verfassung.

Der Nationalrat hatte schon im letzten Sommer entschieden, dass kantonale Mindestlöhne nicht mehr für GAV-Beschäftigte gelten sollen. Der Ständerat hatte sich zuletzt für eine angepasste Variante des Tieflohndiktats ausgesprochen. Nun hat sich die WAK des Nationalrats für die Variante des Ständerats ausgesprochen. GAV-Beschäftigte, die heute bereits einen kantonalen Mindestlohn erhalten, sollen künftig keine Mindestlohnerhöhungen mehr bekommen. GAV-Beschäftigte in Kantonen und Gemeinden, in denen Zukunft ein Mindestlohn einführt wird, sollen den Mindestlohn nie erhalten.

Frontalangriff auf Geringverdienende

Der Entscheid ist ein Frontalangriff auf Geringverdienende. Betroffen wären vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, in der Reinigung oder in Coiffeursalons. Mindestlöhne verbessern nachweislich die tiefsten Löhne. Dank Mindestlöhnen können Arbeitnehmende von ihrem Lohn leben. Nicht zuletzt verringern Mindestlöhne die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern, da viele Frauen zu Tiefstlöhnen arbeiten. Die WAK ermöglicht den Arbeitgebern mit ihrem Entscheid Gewinne auf dem Buckel von Tieflohnbeschäftigten zu erzielen. Den Preis zahlen nicht nur die Arbeitnehmenden selbst. Auch die Familien der Tieflohnbeschäftigten und die Allgemeinheit tragen die Kosten. Sie werden nun wieder einspringen müssen, wenn der Lohn auch bei einem Vollzeitpensum nicht zum Leben reicht.

Bewusst verfassungswidrig

Das Tieflohndiktat verletzt die Verfassung und den Föderalismus. Die GAV-Ausnahme läuft den Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats und den demokratischen Entscheiden in Kantonen und Gemeinden zuwider. Der Bundesrat und die Kantone haben unmissverständlich auf dieen Widerspruch hingewiesen. Trotzdem hat sich die Mehrheit im Ständerat und nun auch in der WAK des Nationalrats darüber hinweggesetzt, um den Arbeitgebern insbesondere im Gastgewerbe weiterhin Hungerlöhne zu ermöglichen.

Unzureichende Besitzstandswahrung

Die Wahrung des Besitzstands, wie sie die WAK nun im Gegensatz zum ursprünglichen Nationalratsentscheid beschlossen hat, ändert an der Verfassungswidrigkeit wenig. Und auch sie führt zu tieferen Löhnen, weil sich die kantonalen Mindestlöhne in Genf und in Neuenburg sowie der kommunale Mindestlohn in Luzern schleichend entwerten. Vor allem verhindert sie, dass künftige Mindestlöhne ihre volle Wirkung entfalten können. Die WAK will verhindern, dass in Zürich und Winterthur Tausende Tieflohnbeschäftigte den vom Stimmvolk gewollten Mindestlohn erhalten. In weiteren Kantonen und Gemeinden (Waadt, Wallis, Tessin, Jura sowie den Städten Bern und Biel) schränkt der Ständerat den Spielraum laufender Initiativen ein.

Schwächung des Lohnschutzes

Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Die Arbeitgeber und das Parlament schwächen den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und gefährdet die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU. Der SGB wird sich weiterhin mit aller Kraft gegen diesen Angriff auf die Mindestlöhne wehren.

Zuständig beim SGB

David Gallusser

Zentralsekretär

031 377 01 18

david.gallusser(at)sgb.ch
David Gallusser
Top