Positiv: bei der Beratung des Kulturförderungsgesetzes ist der Nationalrat auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt. Damit wurde bestätigt, dass Bund und Pro Helvetia einen bestimmten Anteil ihrer Subventionen an die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden abliefern müssen.
Negativ: zum zweiten Mal wies die grosse Kammer eine Motion zurück, die einen besseren Schutz von atypisch Arbeitenden, insbesondere von Kulturschaffenden, wollte. Der Ständerat hatte zuvor diese Motion angenommen, der Bundesrat hatte sich ihr nicht widersetzt.
Damit droht diesem Vorschlag das endgültige Begräbnis. Weil der Nationalrat bereits in der erster Lesung des Gesetzes einen ähnlichen Vorstoss ablehnte, zeigt sich nun, dass kurzfristig die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden nicht zu verbessern sein wird. Gleichzeitig bedeutet der Bundesratswechsel, dass die Kulturverbände und der SGB ihre Überzeugungsarbeit neu aufnehmen müssen. Bei Herrn Couchepin hatte sie sich am Schluss ausbezahlt. Es ist zu hoffen, dass auch Didier Burkhalter hier genügend Sensibilität entwickelt.