Missbräuche bekämpfen!

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

Observatoriumsbericht zur Personenfreizügigkeit zeigt Handlungbedarf vor allem in Gartenbau, Handel, Informatik, Gesundheits- und Sozialwesen und auf dem Bau

Die Schweiz ist auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Deshalb wurden die Bilateralen Verträge abgeschlossen. Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Leider wird die Personenfreizügigkeit jedoch von zahlreichen Arbeitgebern missbraucht. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau, Handel, Gesundheits- und Sozialwesen, Informatik und der Bau. Die Missbräuche müssen bekämpft und die Instrumente dazu ausgebaut werden.

Der Bau ist zwar durch Mindestlöhne in allgemeinverbindlich-erklärten Gesamtarbeitsverträgen GAV geschützt: Arbeitgeber, die Dumping-Löhne zahlen, können gebüsst werden. Es gibt jedoch immer wieder quasi-kriminelle Firmen, die die Mindestlöhne mit gefälschten Arbeitsverträgen, frisierten Stundenabrechnungen, missbräuchlichen Konkursen usw. unterlaufen. Deshalb müssen die Kontrolleure bei gravierenden Fällen Arbeitsunterbrüche verfügen, um die fehlbaren Arbeitgeber zur Kooperation zu zwingen. Ausserdem braucht es Berufsregister, in denen die schwarzen Schafe und die Firmen mit einer weissen Weste aufgeführt sind.

Problematisch ist die Lage in den Branchen Gartenbau, Handel, Gesundheits- und Sozialwesen und Informatik, die nicht durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne geschützt sind. Im Gartenbau haben 28 Prozent der kontrollierten ausländischen Firmen zu tiefe Löhne bezahlt. Im Handel waren es 15 Prozent der Schweizer Arbeitgeber. Im Gesundheits- und Sozialwesen sind neben den Lohnverstössen (12 Prozent) die Arbeitszeiten ein Problem, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschweren. Statt diese Probleme zu lösen, haben die Spitäler und Heime vermehrt Personal aus der EU rekrutiert. In der Informatik, die auch häufiger Personal aus der EU eingestellt hat, sind die Löhne für neu eingestellte Jahresaufenthalter und GrenzgängerInnen gesunken. Ältere Arbeitnehmende werden diskriminiert und ausgegrenzt. In diesen Branchen müssen die Arbeitgeber GAV mit guten Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen abschliessen. Weigern sie sich, muss der Bund Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen erlassen.

Zugespitzt hat sich die Lage in den Grenzregionen - insbesondere wegen der starken Frankenüberbewertung. Am schlimmsten ist es im Tessin. Die Kantone und die Paritätischen Kommissionen müssen ihre Kontrollen verstärken.

Keine Hilfe im Kampf gegen Missbräuche sind Kontingente. Ein fremdenpolizeiliches Kontingentssystem mit Einzelfallprüfungen des Inländervorrangs u.a. wird die Probleme noch verstärken. Das zeigen die Erfahrungen mit dem alten Kontingentssystem. Lohndruck und Arbeitslosigkeit waren eine verbreitete Realität. Rechtlich schlechter gestellte Saisonniers verdienten für die gleiche Arbeit fast 14 Prozent weniger als ihre Schweizer Kollegen. Zudem grassierte - mangels Kontrollen - die Schwarzarbeit.

Auskünfte
  • Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11
Materialien
  • <media 3241 - - "TEXT, 150623 Observ. Freizuegigkeitsabk Bericht 2015, 150623_Observ._Freizuegigkeitsabk_Bericht_2015.pdf, 300 KB">Redebeitrag und Präsentation</media> von SGB-Chefökonom Daniel Lampart an der Medienkonferenz vom 23. Jun 2015

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

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Daniel Lampart
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