Mindestlohnkampagne trägt Früchte – Weitere Lohnfortschritte sind nötig

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
  • Löhne und Vertragspolitik
  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung
Verfasst durch Daniel Lampart

Der SGB zur Lohnstrukturerhebung 2014

In der Lohnstrukturerhebung LSE 2014 sind diverse positive Entwicklungen sichtbar. Aufgrund der Mindestlohnkampagne des SGB für einen Mindestlohn von 4000 Franken haben zahlreiche Firmen die unteren Löhne angehoben. Im Tieflohnbereich resultierte 2010-2014 ein Reallohnzuwachs von 7.1 Prozent. Grundsätzlich positiv ist weiter, dass der Lohnunterschied zwischen den Frauen und den Männern abgenommen hat. Auch hier trugen die gewerkschaftlichen Aktivitäten gegen die Lohndiskriminierung Früchte. Last but not least stiegen die mittleren Reallöhne (Median) der Arbeitnehmenden ohne Kaderfunktion von 2012 bis 2014 real um 2.5 Prozent. Angesichts der Frankenüberbewertung und den damit verbundenen Forderungen nach Lohnsenkungen oder Lohnzurückhaltung lässt sich dieses Ergebnis sehen.

Zweifelhaft ist der in der LSE ausgewiesene Lohnrückgang bei den obersten 10 Prozent (Dezilgrenze). Das kontrastiert nicht nur zu den Nachrichten aus den Teppichetagen, sondern auch zur AHV-Statistik. Die AHV-Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen weist bei den obersten 10 Prozent für 2012 bis 2013 eine stabile Entwicklung aus.

Trotz diesen Positiventwicklungen ist der Handlungsbedarf nach wie vor gross. Es braucht

  •  mehr Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit guten Mindestlöhnen. Heute ist in der Schweiz nur rund die Hälfte der Arbeitnehmenden durch GAV geschützt. Positiv sind die neuen GAV bei den Tankstellenshops und bei den Callcentern.
  • wirksame Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung der Frauen. Konkret: konsequente Lohnüberprüfungen, die sozialpartnerschaftlich begleitet werden. Die Vorschläge des Bundesrates allein werden das Diskriminierungsproblem nicht lösen.
  • Reallohnerhöhungen in Branchen mit Lohnrückstand – bspw. im Ausbaugewerbe. Hier sanken die Reallöhne 2012-2014 sogar leicht, obwohl die Firmen gute Geschäfte machten.
  • eine Verstärkung der Massnahmen zur Durchsetzung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne bzw. gegen Lohndumping. Prioritär sind mehr Kontrollen, bessere Durchsetzungsinstrumente (konsequente Verhängung von Arbeitsunterbrüchen) sowie ein Berufsregister, in dem ausgewiesen wird, welche Firmen bei den Kontrollen sauber waren. Das entspricht auch einem Bedürfnis der grossen Bauherren.
Auskünfte                                                                        
  • Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11
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Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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