Die rund 60 SGB-Delegierten haben heute in Bern einstimmig den Verfassungstext der Mindestlohninitiative verabschiedet.
Die Volksinitiative bezweckt zum ersten den Schutz der Löhne über die Förderung von Gesamtarbeitsverträgen und da vereinbarten Mindestlöhnen. Sie fordert subsidiär einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn, der regelmässig, und dies mindestens im Ausmass des AHV-Rentenindexes, an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen ist. Dieser gesetzliche Mindestlohn soll im Jahr 2011 Fr. 22.- pro Stunde betragen. Heute liegen rund 400'000 Beschäftigte unter dieser Schwelle. Ausnahmen von diesem Mindestlohn kann der Bund für spezielle, insbesondere für von Ausbildung charakterisierte Arbeitsverhältnisse festlegen.
Die Delegierten haben zudem drei Resolutionen verabschiedet. Hinsichtlich der verfehlten Managed Care-Vorlage, die der Nationalrat im Sommer behandeln wird, verlangt der SGB eine gesetzliche Beschränkung des Selbstbehaltes auf maximal 700 Franken/Jahr, eine Vertragspflicht der Kassen mit allen anerkannten integrierten Versorgungsnetzen sowie die Beseitigung von Austrittsprämien und Knebelverträgen.
Angesichts der neuen arroganten Abzockwelle fordert der SGB eine Bonisteuer: Auf jedem Franken über 1 Million müssen 20 Rappen Steuern bezahlt werden, die an tiefe und mittlere Einkommen ausgeschüttet werden sollen. Ohne Wenn und Aber wendet sich der SGB schliesslich gegen die Ausschaffungsinitiative und vom gleichen Geist geprägte Gegenvorschläge. Begründung: es darf kein paralleles Recht geben, das aufgrund der Nationalität gleiche Verbrechen systematisch anders bestraft.