Mindestlöhne festsetzen, Kontrollen verstärken, Richtlöhne erhöhen

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung
Verfasst durch Daniel Lampart

Flankierende Massnahmen sind durchzusetzen

Bei den Lohnkontrollen im vergangenen Jahr wurden viele Lohnverstösse von Arbeitgebern aufgedeckt und gebüsst. Das zeigt, wie notwendig die Flankierenden Massnahmen sind. Ohne sie droht eine unkontrollierte Entwicklung der Löhne und Arbeitsbedingungen.   

Besorgniserregend ist, dass 10 Prozent der Arbeitgeber in Branchen ohne Mindestlöhne zu tiefe Löhne zahlen. Besonders akut ist die Situation im Detailhandel und im Gartenbau. Weil die Löhne in diesen Branchen nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, können die Lohndrücker unter den Arbeitgebern nicht gebüsst werden. Die Kantone verschicken hier nur unverbindliche Briefe. Das Gesetz sieht vor, dass Bund und Kantone bei Dumping Mindestlöhne einführen. Bisher hat aber kein Kanton der Deutschschweiz Mindestlöhne erlassen. Beim Bund geschah dies in zwei Fällen nur mit grossem politischen Druck.

Ebenfalls negativ ist, dass die Anzahl Kontrollen gesunken ist – und zwar bereits zum zweiten Mal seit 2010. Obwohl mehr hätte kontrolliert werden müssen. Es sind mehr ausländische Firmen in der Schweiz tätig und die Zuwanderung hat zugenommen.

Um Lohndumping festzustellen, braucht es einen Richtlohn. Dieser muss dem orts- und berufsüblichen Lohn entsprechen. Die von den Kantonen gebrauchten Richtlöhne sind teilweise zu tief – beispielsweise für den Gartenbau im Kanton Zürich. In Wirklichkeit dürfte der Lohndruck daher grösser sein als im Bericht ausgewiesen.  

Die Flankierenden Massnahmen müssen konsequent durchgesetzt werden. Das bedeutet:

  • Bei Lohndumping müssen Bund und Kantone Mindestlöhne einführen. Nur dann kann Lohndumping wirksam bekämpft werden.
  • Die Zahl der Kontrollen muss erhöht werden.
  • Die Richtlöhne in den Kantonen müssen den üblichen Löhnen entsprechen. Sonst kommt das Schweizer Lohnniveau unter Druck. 

 

SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND

Auskünfte:
  • Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11
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Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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