Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erleichtert, dass der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt einführen will. Der Bundesrat hat endlich eingesehen, dass es wirksame Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze, der Löhne und der Arbeitnehmenden braucht.
Die Delegierten des SGB haben am 6. November ein entsprechendes Massnahmen- und Forderungspaket verabschiedet. Dieses verlangt im Wesentlichen eine Stärkung der Gesamtarbeitsverträge, Massnahmen zum besseren Schutz der älteren Arbeitnehmenden (Verbesserung der Kündigungsschutzes), eine deutliche Erhöhung der Lohnkontrollen bei Firmen in der Schweiz sowie ein Firmenregister, welches Informationen über korrekt zahlende Firmen und Lohndumper enthält.
Der SGB erwartet von der vom Bundesrat nun eingesetzten Arbeitsgruppe, dass sie die Probleme beim Lohnschutz und den älteren Arbeitnehmenden anpackt und dem Bundesrat zeitgerecht Massnahmen vorschlägt, damit diese in die Botschaft des Bundesrats zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative aufgenommen werden können.
Für den SGB ist wichtig, dass die Schweiz auch in Zukunft ein geregeltes Verhältnis mit ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, der EU, hat. Die bilateralen Verträge müssen deshalb gesichert werden. Klar ist gleichzeitig, dass die Bilateralen den Arbeitnehmenden nützen müssen. Dazu muss garantiert werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und die hiesigen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Nur mit effizienten Schutzmassnahmen wird der bilaterale Weg in der Bevölkerung in Zukunft genug Rückhalt haben.
Auskünfte:
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