Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Flankierenden Massnahmen stärken will. Dieses Bekenntnis zum Lohnschutz ist wichtig. Denn in der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Vorschläge des Bundesrats gehen zwar in die richtige Richtung, genügen aus Sicht des SGB jedoch noch nicht, um die Löhne in der Schweiz wirksam zu schützen.
Die Flankierenden Massnahmen haben heute zu viele Lücken. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesrat die Sanktionen verschärfen und die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtern will. Dank den höheren Sanktionen kommen Lohndrücker-Firmen stärker unter Druck. Und die Ausdehnung der Allgemeinverbindlicherklärung macht es einfacher, das Schweizer Lohnniveau über Mindestlöhne durchzusetzen.
Leider lässt der Bundesrat aber grosse Lücken offen. Insbesondere kann auch in Zukunft nicht gegen Firmen vorgegangen werden, die keine Kaution leisten. Damit wird es schwierig, ausgesprochene Bussen auch tatsächlich einzukassieren. Ungenügend ist weiterhin auch die Situation bei Arbeitsunterbrüchen und Baustellensperrungen. Verschiedene Kantone weigern sich heute, diese Instrumente einzusetzen. Damit können Firmen auch bei Verletzungen der Mindestarbeitsbedingungen ungehindert weiterarbeiten. Sind die Firmen einmal abgezogen, wird die Durchsetzung von Bussen schwierig. Kontrolleure würden ein wirksames Instrument erhalten, Lohndrücker-Firmen zur Leistung der Schweizer Löhne zu zwingen. Der SGB wird sich dafür stark machen, dass diese Lücken beim Lohnschutz geschlossen werden.
Auskünfte:
- Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11