Wohnungsbau

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Lohnschutz von zentraler Bedeutung, schärferer Vollzug nötig

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

Bericht des Seco zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen

Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und gleichzeitig einen der offensten Arbeitsmärkte. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz sind daher besonders auf einen wirksamen Lohnschutz angewiesen. Der Bericht zu Flankierenden Massnahmen zeigt die Notwendigkeit des Lohnschutzes: Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt.

Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure über 130’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei knapp 18 Prozent zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (rund 25 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen dort 15 Prozent (ausländische Entsendefirmen) bzw. 12 Prozent (Schweizer Unternehmen)

In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist hingegen das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in fast 1200 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur knapp 300 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.

Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgeber kontrollieren. Ganz anders Teile der Deutschschweiz, wo gewisse Kantone wie St. Gallen, Thurgau oder Zug nur rund zwei Prozent oder sogar noch weniger Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 50 Jahre kontrolliert. Dieser Missstand besteht bereits seit Jahren.

Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Allerdings gibt es nach wie vor grössere Lücken in den FlaM. Beispielsweise sind nur die Hälfte der Berufstätigen durch Mindestlöhne in GAV geschützt. Diverse Kantone kontrollieren zu wenig und sind Dumping gegenüber zu tolerant. Diese Lücken im Lohnschutz müssen geschlossen werden.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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