Die SVP tut in ihrer Propaganda für ihre Anti-Menschenrechts-Initiative ("Selbstbestimmungsinitiative") so, als würde ihr plötzlich der Schweizer Lohnschutz am Herzen liegen. Und sie missbraucht ein völlig aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat der früheren Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, um tatsachenwidrig zu behaupten, der Lohnschutz lasse sich mit der SVP-Initiative verteidigen.
Das ist falsch, und es ist ausserdem heuchlerisch
Die SVP hat die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne immer und von Anfang an bekämpft. Mit einem Ja zur SVP-Initiative wäre für den Lohnschutz Null und Nichts gewonnen.
Die grösste Gefahr für den Lohnschutz geht derzeit nicht von der EU aus, sondern von jenen Kreisen in der Schweiz, die ihn nur zu gerne auf das tiefere EU-Niveau herunterschrauben möchten. Allen voran sind dies die freisinnigen Bundesräte.
Die Gewerkschaften haben die Massnahmen zum Schutz der Löhne innenpolitisch erkämpft. Es ist die innenpolitische Auseinandersetzung, die auch in Zukunft für den Schutz der Löhne in der Schweiz entscheidend sein wird.
Die SVP-Initiative bedroht die Menschenrechte. Zu den Menschenrechten gehören auch die elementaren Arbeits- und Gewerkschaftsrechte. Die Vereinigungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Die Freiheit, sich gewerkschaftlich zusammenzuschliessen, ist ein Menschenrecht. Menschenrechte zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht an den Grenzen eines Landes halt machen. Sie sind die grösste Errungenschaft unserer Zivilisation.
Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Aber in vielen Ländern sind die Menschenrechte, darunter insbesondere auch die Arbeits- und Gewerkschaftsrechte nicht garantiert. Es wäre ein fatales Zeichen, wenn die Schweiz - wie Putin - nationale Regeln über die Menschenrechte stellen würde. Um nichts anderes geht es der SVP: Ihre Initiative richtet sich gegen ein Urteil des schweizerischen Bundesgerichts, das sich an den Menschenrechten orientiert. Es ist also eine Initiative gegen unsere eigenen Richter.
Die Menschenrechte, und insbesondere die durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte, haben den Schweizerinnen und Schweizern zahllose Fortschritte gebracht.
Die Menschenrechtskonvention war entscheidend dafür, dass den Frauen 1971 endlich das Frauenstimmrecht gewährt wurde (den Appenzell-Innerrhoderinnen bekanntlich erst 1991). Aber auch in vielen Einzelfällen waren die Menschenrechte entscheidend. Erst durch ein Urteil in Strassburg konnte die Witwe des an einer schweren asbestbedingten Lungenkrankheit verstorbenen ABB-Turbinenmonteurs Hans Moor ihre Rechte durchsetzen. Vorher war ihr trotz erwiesener Krankheitsursache immer die Verjährung entgegengehalten worden.
Die Menschenrechte sind für die Schweizerinnen und Schweizer eine entscheidende Errungenschaft. Wer sie zurückbinden will, schadet gerade auch den arbeitenden Menschen.
Der Kampf um den Schutz der Löhne aber muss in der Schweiz selber gewonnen werden. Das war in der Vergangenheit so, und es muss auch in Zukunft so sein.