Lohndumping ist Realität – Mindestarbeitsbedingungen sind durchzusetzen

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

Observatoriumsbericht zur Personenfreizügigkeit

Obwohl die Flankierenden Massnahmen grundsätzlich sehr mächtige Instrumente gegen Lohndruck und Arbeitgeber-Missbräuche sind, ist Lohndumping in der Schweiz leider eine Realität. Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Observatoriumsbericht wurde etwa bei ansässigen AusländerInnen ohne überobligatorische Ausbildung sowie bei Arbeitskräften mit Tertiärabschluss Lohndruck festgestellt. Und bei Kontrollen im Rahmen der FLAM werden in verschiedenen Branchen immer wieder Lohndumping festgestellt.

In Branchen wie dem Bau oder der Reinigung, die allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen kennen, können die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern für Lohndumping gebüsst werden. Schwarze Schafe unter den Arbeitgebern finden jedoch immer wieder neue, quasi-kriminelle Wege, die Lohnvorgaben zu unterlaufen. Deshalb müssen die Kontrolleure bei gravierenden Fällen Arbeitsunterbrüche verfügen, um die Dumpingfirmen zur sofortigen Änderung ihrer Geschäftspraxis zu zwingen.

In anderen Branchen wie dem Gartenbau, dem Detailhandel mit Kleidern und Schuhen, aber auch bei MusikerInnen oder freien JournalistInnen, kann Lohndumping derzeit nichts entgegengesetzt werden, weil sie keine GAV mit Mindestlöhnen haben. Arbeitgeber dieser Branchen müssen deshalb solche GAV abschliessen, die überhaupt erst effiziente Kontrollen ermöglichen.

Die Vorschläge des Bundesrats zur Umsetzung der „Masseneinwanderungs-Initiative“ würden das Lohndumping und die in der Abstimmung zum Ausdruck gebrachten Sorgen zahlreicher Stimmberechtigter um Löhne und Arbeitsplätze noch verstärken. Wie die Vergangenheit zeigte, verdienten Saisonniers und Grenzgänger unter dem alten Kontingentssystem deutlich weniger als die Schweizer Arbeitnehmenden (-13,6%, resp. -7,2%). Das ist ein deutlicher Hinweis auf Lohndruck. Im neuen Kontingentssystem soll für Tätigkeiten bis 3 Monate der Marktzugang offenbleiben. Profitieren würden ausländische Firmen und Temporärbüros. Doch gerade in diesen kurzfristigen Jobs fliegen heute regelmässig krasse Lohndumping-Fälle auf.

In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Dieses Prinzip muss mit nicht-diskriminierenden Mindestarbeitsbedingungen und effizienten Flankierenden Massnahmen durchgesetzt werden. So sollen Schweizer Arbeitgeber nur Personal im Ausland holen, wenn sie in der Schweiz keine Arbeitskräfte finden. Ausserdem braucht es Massnahmen gegen die Diskriminierung von älteren Arbeitnehmenden sowie Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies trägt dazu bei, dass etwa im Gesundheitswesen die Verweildauer im Beruf erhöht und so der Bedarf nach neuen Fachkräften gesenkt werden kann. Weiter müssen die Arbeitgeber für die Gesundheit am Arbeitsplatz stärker in die Pflicht genommen werden.

Auskünfte:                                                                       

 

  • Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11

 

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