Mit den Flankierenden Massnahmen verfügt die Schweiz grundsätzlich über ein mächtiges Werkzeug um Lohndruck zu bekämpfen. Doch der heute veröffentlichte Seco-Bericht zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen im Jahr 2016 zeigt, dass der Handlungsbedarf gross ist.
Trotz Missbräuchen: viele Firmen bleiben ungestraft
Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz mehr als 40'000 Kontrollen durchgeführt. Dabei haben die Kontrolleure bei mehr als 8000 Firmen zu tiefe Löhne festgestellt! In Branchen mit gesetzlich verbindlichen Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen werden diese Firmen gebüsst. Doch rund die Hälfte der Branchenlöhne ist nicht durch solche Mindestlöhne geschützt. Im Dumpingfall erhalten diese Firmen von den Kantonen zwar eine Aufforderung, die Löhne anzuheben. Doch die Mehrheit von ihnen (59 Prozent) foutiert sich darum. Im Gesetz ist vorgesehen, dass Bund und Kantone in solchen Fällen verbindliche Mindestlöhne einführen. Doch abgesehen von nationalen Mindestlöhnen in der Hauswirtschaftsbranche ist in der ganzen Deutschschweiz bisher noch nichts geschehen. Der Kanton Zürich beispielsweise hat sich geweigert, schützende Mindestlöhne im Detailhandel und in der Maschinenindustrie einzuführen, obwohl der Dumpingnachweis klar erbracht war.
Lohndumping konsequent bekämpfen
Um Lohndumping zu verhindern, braucht es mehr verbindliche Mindestlöhne. Hier sind insbesondere der Bund und die Deutschschweizer Kantone gefordert. Nötig sind aber auch mehr Kontrollen: Ein Schweizer Arbeitgeber wird heute in ZG fast gar nicht und in BL, FR und SG nur alle 33 Jahre kontrolliert (TPK-Branchen) Zudem braucht es zusätzliche Instrumente, damit die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. In der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens muss das Parlament Verbesserungen einführen: Subunternehmerketten sollen auf eine Stufe beschränkt werden (gleiche Tätigkeit). Es muss ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen einführen. Und das Beschwerderecht der Wettbewerbskommission gegen Schutzbestimmungen im Beschaffungsrecht muss dringend abgeschafft werden.
Auskünfte
- Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74