Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst es deshalb, dass das AVIG entsprechend angepasst werden soll und die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Kurzarbeit neu weiterhin ihre Ausbildungsaufgaben wahrnehmen können, wenn es für die Lernenden keine gute Alternativlösung gibt. Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten verlinkt.
Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
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