Der Bundesrat hat heute mit dem Beschluss zum Kündigungsschutz für Personalvertretungen («Massnahme 14») den noch fehlenden Teil des Lohnschutzpakets ergänzt. Diese Massnahme ist ein wichtiges Element, damit die Schweizer Löhne überprüft und durchgesetzt werden können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat zwar weitergehende Massnahmen zum Kündigungsschutz gefordert. Der heutige Entscheid des Bundesrates ist eine Minimallösung. Positiv ist aber, dass damit die Arbeit der Personalvertretungen erleichtert und der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen verbessert wird.
Personalvertreterinnen und Personalvertreter sind heute in der Schweiz kaum gegen Kündigung geschützt, Dabei übernehmen sie im Betrieb sehr viel sozialpartnerschaftliche Verantwortung. Zum Beispiel in Branchen wie der Maschinen- und Uhrenindustrie, der Chemie/Pharma oder den Banken wird sehr viel auf Betriebsebene geregelt – bei den Löhnen, den Arbeitszeiten oder bei der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz.
Damit sie ihre Arbeit machen können, müssen die Mitglieder der Personalkommissionen mit den Arbeitgebern im Betrieb auf Augenhöhe reden und verhandeln können. Sie müssen ihre Funktion auch bei schwierigen Diskussionen wahrnehmen können – ohne Angst vor einer Kündigung.
Der Bundesrat hat beim Kündigungsschutz eine Minimallösung vorgeschlagen. Dieser Schutz ist ein integrales Element der Lohnschutzmassnahmen 1 bis 14. Damit der Lohnschutz gewährleistet ist, braucht es alle Massnahmen. Der SGB erwartet nun vom Parlament, dass es dieses in langer Arbeit entwickelte Massnahmenpaket so übernimmt und beschliesst.

