Neu ist die Schweiz im Expertenausschuss für Vereinigungsfreiheit der ILO (Committee on Freedom of Association, CFA) vertreten. Das verpflichtet den Bundesrat, endlich für einen völkerrechtskonformen Kündigungsschutz zu sorgen. Wie will man auf der Weltbühne für Ordnung sorgen, wenn man in der eigenen Stube nicht aufwischt?
Die Schweizer Gewerkschaften sind erfreut über die Wahl von SECO-Mitarbeiterin Valérie Berset-Bircher in das CFA. Dieses hohe Gremium der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) prüft Beschwerden gegen Staaten hinsichtlich Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit.
2006 hat das CFA in der Behandlung einer Klage des SGB festgehalten, dass der Kündigungsschutz in der Schweiz nicht dem Völkerrecht entspricht. Es bemängelte, dass bei missbräuchlichen Entlassungen aufgrund der Ausübung von Grundrechten (Gewerkschaftsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit, Whistleblowerinnen...) nicht die Möglichkeit der Wiedereinstellung vorgesehen sei, sondern nur eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen. Das CFA wertet dies als Verletzung der ILO-Konventionen 87 und 98 sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ein kürzlich publiziertes Gutachten der Universität Neuenburg im Auftrag des SECO und des Bundesamtes für Justiz (BJ) kommt zum gleichen Schluss.
Trotzdem setzten weder SECO noch BJ die Vorgaben des CFA bis zum heutigen Tag um. Wie will das SECO auf der Weltbühne für Ordnung sorgen, wenn es in der eigenen Stube nicht aufwischen will? - Die ehrenvolle Wahl verpflichtet den Bundesrat, die CFA-Empfehlungen für einen völkerrechtskonformen Kündigungsschutz endlich umzusetzen.
Auskünfte
- Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97
- Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14