Damit Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert sind, braucht es scharfe, wirksame flankierende Massnahmen. Der Handlungsbedarf ist gross. Denn Lohndruck ist verbreitet, wie der jüngste Bericht des SECO zeigt. Trotz der alarmierenden Situation herrscht Vollzugsnotstand: In der ganzen Deutschschweiz wurden keine Mindestlöhne erlassen, obwohl diese Massnahme im Dumpingfall vom Gesetz vorgeschrieben ist. Sanktionen gegen die festgestellten Verstösse können in vielen Fällen nicht durchgesetzt werden. Um diesen Missstand zu beseitigen, verabschiedeten die SGB-Delegierten in Bern folgendes Massnahmenpaket:
Die Hälfte aller Neuanstellungen in der Schweiz müssen kontrolliert werden. Bei Neuanstellungen ist die Gefahr am grössten, dass die Arbeitgeber die Löhne drücken. Zudem sind 50 Prozent der ausländischen Firmen (Entsendefirmen) zu kontrollieren.
Trotz verbreitetem Lohndumping erlassen der Bund und die Deutschschweizer Kantone keine Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz vorgeschrieben ist. Eine nationale Task Force mit Beteiligung der Gewerkschaften muss den Vollzugsnotstand beseitigen.
Im Gesetz sind folgende Lücken zu schliessen:
- Pflicht, Dokumente zum Beleg der Selbständigkeit mitzuführen; Kompetenz der Kontrolleure, bei Verdacht auf Scheinselbständigkeit einen Arbeitsunterbruch zu erzwingen.
- Bund und Kantone müssen alle Verstösse gegen Normalarbeitsverträge büssen; dumpende Arbeitgeber müssen Löhne nachzahlen.
- Kündigungen aufgrund der Einstellung einer billigeren Arbeitskraft müssen aufgehoben werden können.
- Bei Lohndumping haftet grundsätzlich der Auftraggeber – mindestens aber der Generalunternehmer (Solidarhaftung).
- Beseitigung der Diskriminierung der Schweizer Arbeitskräfte gegenüber ihren Kollegen in der EU bei Mitbestimmung und Massenentlassungen. Es kann nicht sein, dass internationale Firmen Arbeitskräfte in der Schweiz auf die Strasse stellen, nur weil Entlassungen bei uns einfacher sind.
Des Weiteren befassten sich die Delegierten mit der finanziellen Situation der Rentner. Die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen spitzt sich im Alter zu. Renten, welche die gewohnte Lebensführung nicht sichern können, sind weit verbreitet. Dies auch bei Personen, die ein Leben lang voll gearbeitet haben. Ohne Rentenerhöhungen ist die Sicherung eines würdigen Lebensabends kurz- bis mittelfristig gefährdet. Deshalb lancierte der SGB das Projekt „AHVplus“. Es fordert, je nach Einkommen der ehemals Erwerbstätigen, Zuschläge auf den AHV-Renten.