Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) haben heute in Bern mit klarem Entscheid – alle Stimmen gegen 1 Enthaltung – einen Grundsatzentscheid zur Lancierung einer Mindestlohn-Volksinitiative gefällt. Die Initiative soll einerseits prioritär eine Bestimmung über die Förderung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) mit Mindestlöhnen enthalten. Zum zweiten und subsidiär soll sie einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn festlegen. Das SGB-Sekretariat wurde beauftragt, diese Bestimmungen nunmehr im Detail auszuarbeiten. Entscheiden über die exakten Forderungen wird eine weitere Delegiertenversammlung im Mai 2010 oder, wenn die Prüfung des Textes mehr Zeit benötigt, der SGB-Kongress im November 2010. Als Hauptgrund, die Landplage der Tiefstlöhne nunmehr per Volksinitiative zu bekämpfen, nannten alle Redner/innen den Fakt, dass es fast unmöglich sei, in den Branchen mit den tiefsten Mindestlöhnen durch Anwendung der traditionellen gewerkschaftlichen Mittel, der GAV, weiter zu kommen. Denn nur die Hälfte all jener 400'000 Beschäftigten, die heute weniger als 3500 Franken (x 13) verdienen, sind aktuell einem GAV unterstellt.
Zuvor hatten die Delegierten einstimmig eine Resolution verabschiedet, die ein Ende der Krisenverstärkungspolitik verlangt und in diesem Sinn Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2,5 %, einen Prämienscheck gegen den (Krankenkassen-)Prämienschock, öffentliche Investitionen und eine Weiterbildungsoffensive statt Sparmassnahmen auf dem Buckel der kleinen Leute sowie eine Verlängerung der Bezugsdauer bei der ALV.
In seinem einleitenden Referat beleuchtete SGB-Präsident Paul Rechsteiner den geballten Angriff auf den Sozialstaat Schweiz. Dieser Angriff gilt beinahe allen Sozialversicherungen. Die Gewerkschaften werden ihre Errungenschaften – und damit die soziale Schweiz – jedoch entschlossen und in grösstmöglichem Bündnis verteidigen.