Keine Verwässerung der Stellenmeldepflicht

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Umsetzung MEI: Meldepflicht bei 5 Prozent Arbeitslosigkeit

Die im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossene Stellenmeldepflicht muss den älteren Arbeitslosen nützen. Deshalb muss sie so ausgestaltet sein, dass den Betroffenen mit der Einführung der Meldepflicht sofort auch tatsächlich Job-Angebote unterbreitet werden.

Für den SGB ist es deshalb klar, dass von Beginn weg alle Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder mehr gemeldet werden müssen. Und nicht in einem ersten Schritt nur in Branchen mit einer Quote von 8 Prozent oder mehr.

Der 8-Prozent-Vorschlag der Kantone, der gemäss "NZZ am Sonntag" und anderen Medien auch im Bundesrat auf offene Ohren stösst, würde bloss dazu führen, dass die Firmen die Meldepflicht umgehen. Ausserdem führt er zu Rechtsunsicherheit. Die Meldung der Stelle ist für die Firmen mit einem sehr geringen Aufwand möglich (z.B. auf www.job-room.ch).

Bei der Wartefrist der Firmen, wie lange die Stellen ausschliesslich in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV ausgeschrieben sind, ist Flexibiltät möglich, vor allem in der Einführungsphase. Die RAV sollten den Firmen rasch mitteilen, wenn sie wahrscheinlich keine oder nur wenige passende Stellensuchende haben. Die Wartezeit sollte dann entfallen. Die ausführliche Position des SGB zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht lesen Sie in der angehängten Vernehmlassungsantwort.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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