Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort die Einführung eines obligatorischen Referendum für internationale Abkommen mit verfassungsmässigem Charakter ab. So wie die es die Schweiz an der Urne mit der Auns-Initiative "Staatsverträge vors Volk!" getan hat, die es hochkant abgelehnt hat. Es ist für den SGB deshalb nicht verständlich, wieso nun der gleiche Inhalt nochmals vorgebracht wird.
Auch materiell ist der Vorschlag abzulehnen. Schon heute besteht die Möglichkeit des fakultativen Referendums bei der Ratifizierung von internationalen Verträgen. Dieses obligatorisch zu machen würde nicht nur die Hürde höher legen, da auch die Stände zustimmen müssten. Es ist nicht ersichtlich, wieso unbestrittene, positiv konnotierte menschenrechtliche Konventionen dem obligatorischen Referendum mit Volks- und Ständemehr unterstellt werden sollen. Es würde die Zahl der obligatorischen Volksabstimmungen erhöht, ohne dass ein wirkliches Bedürfnis besteht. Unser direktdemokratischer Prozess ist ausserordentlich wichtig, funktioniert gut, ist aber bereits heute voll ausgelastet und bedarf keiner unnötigen Erschwerung.
Konkret würde der Vorschlag bedeuten, dass beispielsweise ILO-Konventionen mit Grundrechtsbezug in Zukunft dem obligatorischen Referendum unterstellt würden. Das hätte auch gegolten z.B. für die Kinderrechtskonvention, Behindertenkonvention, Konvention zum Schutz von Personen vor dem Verschwindenlassen, Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter – bis hin zu den verschiedenen Zusatzprotokollen zur EMRK. All diese Vereinbarungen müssten künftig die Hürde des obligatorischen Referendums überwinden. Das ist aus Sicht der Arbeitnehmenden und Gewerkschaften klar abzulehnen.