Keine unilateralen Verschlechterungen für Arbeitnehmer/innen!

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Verfasst durch Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär

Revision Sanierungsrecht auf der Kippe

In der kommenden Sondersession wird der Nationalrat die Reform der Schuldbetreibung und des Konkursrechtes (Sanierungsverfahren, Teilrevision SchKG) im Plenum diskutieren. Der SGB warnt davor, den extremen Arbeitgeber-Forderungen nachzugeben und die Sozialplanpflicht aus der Revision zu streichen.

 Vor einigen Jahren wurde vor allem aufgrund der Erfahrungen nach dem traumatischen Swissair-Zusammenbruch entschieden, verschiedene Schwachstellen im Sanierungsrecht durch punktuelle Verbesserungen zu beseitigen. Dafür setzte das Bundesamt für Justiz (BJ) eine Expertengruppe zur Abklärung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfes ein. Die Expertengruppe legte dem BJ im April 2005 einen Bericht sowie im Juni 2008 einen Vorentwurf und Begleitbericht vor. Bereits damals kritisierte der SGB scharf, dass die Arbeitnehmervertretungen mit ihrem Know-How nicht genügend in die Arbeiten der Expertengruppe integriert worden waren.

Trotzdem unterstützte der SGB als wichtigster Sozialpartner die anschliessend von Bundesrat und Ständerat ausgearbeitete Revision des Firmensanierungsrechts, da in Erfüllung der SGB-Minimalforderungen eine Sozialplanpflicht eingeführt wurde.

Revision nicht gefährden!

Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat nun zwar die Sanierungspflicht beibehalten, jedoch mit einem äusserst knappen von 13 zu 12 Stimmen. Das ist ein schlechtes Vorzeichen im Hinblick auf die Plenumsabstimmung in der kommenden Sondersession.

Der SGB erinnert daran: Ohne Sozialplanpflicht kann es kein neues Sanierungsrecht geben, denn es darf nicht sein, dass in Zeiten von goldenen Fallschirmen und von millionenschweren „Konkurrenzverboten“ à la Daniel Vasella Firmensanierungen einseitig auf dem Buckel der Arbeitnehmenden durchgeführt werden.

Die Vorlage sieht nämlich vor, dass künftig Arbeitnehmende bei Firmensanierungen fristlos gekündigt werden dürfen. Der Bundesrat will so die Sanierung insolventer Firmen erleichtern. Der Bundesrat schlug als Ausgleich dazu die Sozialplanpflicht vor, wie sie der SGB schon lange fordert.

Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen für entlassene Arbeitnehmende ist nämlich genug da. Erst solche Sozialplan-Massnahmen stellen sicher, dass Firmensanierungen nicht auf Kosten der Gesamtgesellschaft und persönlicher Schicksale der Arbeitnehmenden durchgeführt werden.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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