Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) baut die Kompetenzen des Schweizer Nachrichtendienstes massiv aus. Künftig wäre es diesem möglich, ohne Verdacht auf eine Straftat in die Privatsphäre der Bürger/innen einzudringen. Das lehnt der SGB ab. Es braucht keine zweite Fichenaffäre.
Natürlich kann es auch in der Schweiz zu Aktivitäten von Terroristen und organisierten Krimineller kommen. Dem ist wirksam zu begegnen - durch die Bundesanwaltschaft und die kantonalen Polizeibehörden, die über die notwendigen Mittel dazu verfügen und gleichzeitig gesetzlich beaufsichtigt sind.
Die Kompetenzen, welche das NDG nun dem Nachrichtendienst zuweist, sind dagegen wie Schrot auf die Menge. Alle werden überwacht, nicht nur Kriminelle. Wenn der Nachrichtendienst grenzenlos Telefongespräche abhören, E-Mails, Facebook-, Whatsapp- und SMS-Nachrichten lesen sowie das Internet durchfiltern kann, dann sind wir alle davon betroffen! Unzählige unserer persönlichen Daten werden aufgezeichnet und ausgewertet - ohne dass wir davon etwas erfahren. Grotesk, aber wahrscheinlich, ist dabei: Der Nachrichtendienst selbst dürfte, herumirrend in einer explodierenden Datenmenge, an Effizienz und Zielorientiertheit verlieren...
Das laisser faire für den Nachrichtendienst ist die beste Voraussetzung einer neuen massenhaften Fichierung. Tausende von aktiven Gewerkschafter/innen wurden im 20. Jahrhundert, teilweise jahrzehntelang, fichiert. Kämpferisch für die Gewerkschaft einstehen - fichiert und weiter überwacht! Eine Reise in die DDR - fichiert und Terrorismusgefahr vermerkt. Die Übernachtung in einem Genossenschaftshotel - fichiert und nachgeforscht, mit wem sich da diese Person getroffen haben könnte.
Wir sollten keine Tür öffnen, die wieder in diese Richtung geht. Eingriffe über Strafverfahren genügen. Um so mehr als das Strafrecht über Mittel verfügt, auch im Vorfeld einer terroristischen Straftat eine Intervention auszulösen.