Die Gewerkschaft des Verkehrspersonales SEV verlangt in einer gross angelegten Sensibilisierungskampagne von Behörden und Arbeitgebern verstärkt Massnahmen zum Schutz des Personals und der Reisenden vor Übergriffen jeglicher Art. Gefordert ist mehr Prävention. Dem steht jedoch die allgemeine Spar- und Abbauideologie entgegen.
Arbeitnehmerverbände des öffentlichen Verkehrs melden immer wieder Fälle, in denen Personal angegriffen wird. Seien dies verbale oder gar tätliche Beleidigungen an die Adresse von SBB-KontrolleurInnen oder des Schalterpersonals, bis zu randalierenden Jugendlichen im Nachtverkehr.
Besonders Frauen werden von Fahrgästen mit sexistischen Kommentaren konfrontiert. Dies können etwa anzügliche Bemerkungen zu körperlichen Schwächen und Vorzügen sein. Aber auch Handlungen, welche einen sexuellen Bezug haben und von einer Seite unerwünscht sind wie etwa scheinbar zufällige Körperberührungen gehören dazu. Leider sind auch massive Straftatbestände wie sexuelle Nötigung etc. zu erwähnen. Es ist in diesen Fällen von höchster Wichtigkeit, dass auch und gerade solche (verbale) Übergriffe mit sexueller Konnotation konsequent angezeigt werden. Dies gilt unter der Perspektive „Gender Health“ auch für diskriminierende Kommentare gegenüber Lesben, Gays, Bisexuellen und Trans-Menschen (LGBT). Gerade Lesben und Gays sehen sich immer wieder mit spezifischer Aggression konfrontiert.
Aggressionen gegen das Personal, besonders solche mit sexueller Konnotation, haben laut Studien viele negative Folgen: psychische und physische Erkrankungen, Absenzen, Verschlechterungen des Arbeits- bzw. Betriebsklimas. Daneben stellen sie für die Betroffenen eine schwerstwiegende Persönlichkeitsverletzung dar, welche der Arbeitgeber mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen muss.
Verbesserungen mit Umfrage
Der SEV und seine Verbände haben deshalb eine Meldekarte gestaltet. Eine grossangelegte Umfrage bei den Angestellten soll eine bessere Übersicht über Aggressionsfälle gegen das Personal ermöglichen (http://www.sev-online.ch/de/aktuell/kontakt.sev/2013/ausgabe_07/aggressionskarte.php). Dies erlaubt in Zukunft gezieltere Massnahmen in Zusammenarbeit mit Behörden und Arbeitgebern.
Bereits heute gilt es daran zu erinnern: Alle Aggressionen gegen Mitarbeiter des öffentlichen Verkehrs sind als Offizialdelikt festlegt und müssen mit aller Strenge des Gesetzes verfolgt werden: Nach dem Strafgesetzbuch strafbare Handlungen werden von Amtes wegen verfolgt, wenn sie gegen Angestellte des öffentlichen Verkehrs während deren Dienst begangen werden, so Art. 59 Personenbeförderungsgesetz bzw. Art. 88 Eisenbahngesetz. Die Untersuchungsbehörde muss immer zwingend aktiv werden, wenn sie von einem Vorfall erfährt.
Beste Massnahme gegen Aggressionen bleibt die Prävention. Diese lässt sich vor allem dadurch erreichen, dass in Zügen und Bussen vermehrt gut geschultes Personal in Gruppen eingesetzt wird. Die negativen Beispiele des Zürcher Verkehrsverbundes zeigen, was nicht sein kann: Dass unter dem allgemeinen Spardiktat Kontrollpersonal abgebaut wird und mit der Ausdünnung des Schalterpersonals Bahnhöfe zu menschenleeren „Un-Orten“ werden.