Die Temporärarbeit ist eine prekäre Arbeit und sehr oft Quelle von Lohndumping. 41 % der Temporärfirmen halten etwa die Mindestarbeitsbedingungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) nicht ein. Die Temporärarbeit hat sich in den letzten 15 Jahren vervierfacht – auch wegen der Personenfreizügigkeit mit der EU.
Vor der letzten Volksabstimmung über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit (Rumänien/Bulgarien 2009) haben die Behörden versprochen, die Massnahmen zum Schutz der Arbeitsbedingungen auch im Temporärbereich zu verstärken. Doch der allgemeinverbindliche GAV für die Temporärbranche ist bis heute nicht realisiert.
Ziel muss sein, dass die Temporärbeschäftigten zu gleichen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden wie Festangestellte. In einem Anhang soll der GAV Personalverleih deshalb Firmen und weitere GAV aufführen, in denen die Gleichbehandlung gälte. Knackpunkt dabei ist, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner festhält: „Verschiedene Arbeitgeber weigern sich, ihre GAV so auch für die Temporärbeschäftigten anzuwenden. Sie erhoben Einsprache gegen die Allgemeinverbindlichkeit. Sogar Bundesbetriebe wie die SBB wollen das Schutzniveau ihrer GAV für Temporärbeschäftigte nicht gelten lassen.“
SGB-Chefökonom Daniel Lampart fordert deshalb den Bundesrat auf, „mindestens die ehemaligen Regiebetriebe zu diesem GAV-Beitritt zu verpflichten und auf die anderen Grossunternehmen und Branchen entsprechend einzuwirken.“ Komme kein wirksamer GAV Temporär zustande, müsse das Prinzip der Gleichbehandlung gesetzlich verankert werden. Lampart weiter: „Der Bund muss zudem einen Normalarbeitsvertrag mit verbindlichen Mindestlöhnen erlassen. Der Personalverleih von ausländischen Arbeitskräften ist weiter auf Personen mit Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung (B- bzw. C-Bewilligung) einzuschränken.“
Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB und Mitglied der Geschäftsleitung Unia, zeigte mit Beispielen, warum sich Firmen weigern, ihren GAV auch für Temporärarbeitende gelten zu lassen: „Bei Novartis Stein verfügt jeder fünfte Angestellte nur über einen Temporärvertrag. Was heisst das konkret? Der Stundenansatz bei Chemikanten liegt in der Regel bei ca. 34 Franken. Doch die meisten Temporären erhalten nur rund 26 Franken pro Stunde. Damit „spart“ die Firma über 20% an Lohnkosten.“ Dieses Dumping müsse nun der GAV Personalverleih unterbinden.
Angehängt finden Sie Referate von:
- Paul Rechsteiner, Präsident SGB
- Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB
- Vania Alleva, Vize--Präsidentin SGB, Mitglied Unia GL