Jetzt schon Arbeitszeit, und bald entlöhnte Arbeitszeit?

  • Arbeitsrechte
Artikel
Verfasst durch Marco Kistler, SGB-Information

Stillen am Arbeitsplatz

In der Schweiz dürfen Mütter ihr Kind am Arbeitsplatz zwar stillen. Ob sie während der Stillzeit aber Lohn erhalten, bleibt dem Gutdünken des Arbeitgebers überlassen. Dies sollte sich nun ändern. Der Nationalrat hat am zweitletzten Tag der Herbstsession die Ratifikation des IAO-Übereinkommen Nr. 183 zum Schutz der Mutterschaft gutgeheissen.

Den Antrag zur Ratifikation des Übereinkommens hatte die heutige SP-Ständerätin Liliane Maury-Pasquier bereits 1999 eingereicht – im Hinblick auf die Abstimmung zur Mutterschaftsversicherung. Das Stimmvolk lehnte die neue Versicherung jedoch zunächst ab. Nach endlich erfolgter Zustimmung (2004) war auch ein wichtiges Hindernis zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens aus dem Weg geräumt: Dennoch dauerte es bis 2010, bis die zuständigen Kommissionen die parlamentarische Initiative gutgeheissen hatten. Bis zum ersten Entscheid des Nationalrats über die Umsetzung der Initiative am letzten Donnerstag sollten nochmals zwei Jahre ins Land ziehen. Zu stark waren bislang die Widerstände aus Arbeitgeberkreisen.

Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation sichert für die Schweiz verschiedene bereits erreichte Fortschritte des Mutterschaftsschutzes und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ab. Etwa die Mutterschaftsversicherung, den Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft, das Diskriminierungsverbot gegen Mütter sowie Massnahmen zum Gesundheitsschutz. Ebenfalls regelt es Massnahmen zum Stillen. Und hier besteht in der Schweiz noch Anpassungsbedarf: Nach dem Übereinkommen muss Stillzeit am Arbeitsplatz als bezahlte Arbeitszeit gelten.

Aus diesem Grund und mit weiteren ideologisch geprägten Argumenten lehnten die Arbeitgeberorganisationen, die SVP und Teile der bürgerlichen Parteien die Ratifikation des Übereinkommens sowie die dazu nötige Änderung des Arbeitsgesetzes ab. Nachdem der Bundesrat aber vorgeschlagen hatte, die Frage der Stillzeit auf Verordnungsstufe zu regeln statt im Gesetz, begann der Widerstand im bürgerlichen Lager zu bröckeln. Am Ende stimmte der Nationalrat dem Bundesbeschluss über die Ratifikation des Übereinkommens mit 103 zu 58 Stimmen zu. Nun ist es am Ständerat, der langjährigen Forderung der SGB-Frauenkommission endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Wir bleiben dran.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
Top