Jetzt muss der Ständerat Nägel mit Köpfen machen

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Artikel
Verfasst durch Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation

Solidarhaftung

Am 25. September wird das Plenum des Ständerates das Thema Solidarhaftung anpacken. Der SGB verlangt eine griffige Ausgestaltung, die den Erstunternehmer voll in die Pflicht nimmt. Sonst bleibt das Bekenntnis von Regierung und Parlament, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen, bloss eine Worthülse.

Die Flankierenden Massnahmen sind in den letzten Jahren verschiedentlich weiter entwickelt worden. Dennoch haben sie nach wie vor gesetzliche Lücken. Verantwortungslose Firmen nutzen sie, um die hiesigen Lohnbestimmungen zu umgehen. Das grösste Problem sind aktuell die Subunternehmerketten, d.h. die Auslagerung von Teilen eines Auftrags an einen Subunternehmer, der wiederum Teile an einen Sub-Subunternehmer ausgliedert, der wiederum… Am Schluss dieser Kette stehen dann Firmen, die Arbeitnehmer mit Hungerlöhnen abspeisen. Damit unterlaufen sie die geltenden Gesamtarbeitsverträge und machen den korrekten Firmen und ihren Angestellten das Leben schwer. Mit der EU-Osterweiterung hat dieses Problem dramatisch zugenommen.

Kettenhaftung nötig

Der SGB verlangt wirksame Massnahmen gegen das Subunternehmer-Dumping. Er will eine Solidarhaftung, die den Erstunternehmer in die Pflicht nimmt und dafür sorgt, dass er Aufträge nur an Firmen ausgliedert, die die geltenden Arbeitsbedingungen einhalten. Geschieht dies nicht, haftet auch er für den entstandenen Schaden. Für den SGB ist klar: Es braucht von den verschiedenen vorgeschlagenen Modellen dasjenige der Kettenhaftung. Kettenhaftung bedeutet, dass der Erstunternehmer für alle Verstösse in der Subunternehmerkette haften muss. Nur so wird er die Subunternehmer genügend sorgfältig auswählen. Nur so wirkt das Instrument der Solidarhaftung wirklich präventiv.

Kein Papiertiger

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Ständerates beantragt ihrem Plenum jedoch nur einen Papiertiger. So sollen die Erstunternehmer ihre Subunternehmen in einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Ein frommer Wunsch und kaum ein Fortschritt gegenüber dem Status quo, bei dem ein mündlicher Vertrag ausreicht. Selbst die Arbeitgeberverbände des Ausbaugewerbes und auch das Seco bezeichnen diesen Vorschlag als wirkungslos.

Gefährliche Politik der Pseudo-Massnahmen

Am 25. September muss der Ständerat im Plenum den zahnlosen und damit gefährlichen Entscheid seiner Kommission korrigieren. In einer Zeit, wo Lohndumping via ausländische Subunternehmen beinahe zum Alltagsstoff der täglichen Nachrichten gehört, wird es sich rächen, auf Lohndrückerei bloss mit Pseudo-Massnahmen zu reagieren. Denn wenn die Bevölkerung feststellt, dass negative Begleiterscheinungen der Personenfreizügigkeit nicht effizient bekämpft werden, dann wird sie künftig dieser Personenfreizügigkeit die Gefolgschaft verweigern. Die Ständeräte sollten besser jetzt genau hinsehen, statt sich dann die Augen zu reiben.

 

Petition der Unia zur Solidarhaftung

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
Top