Aussenansicht des Bundesgerichts

Foto: Norbert Aepli / WikimediaCommons |

 

Jetzt darf Bundesbern den Rechtsstaat nicht aushebeln

  • Löhne und Vertragspolitik
Medienmitteilung

Bundesgericht schützt Mindestlöhne in Zürich und Winterthur

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Städte Zürich und Winterthur dürfen Mindestlöhne einführen. Damit bestätigt das höchste Gericht der Schweiz erstmals ausdrücklich, dass nicht nur Kantone, sondern auch Gemeinden Mindestlöhne erlassen dürfen, als sozialpolitische Massnahme gegen Armut trotz Arbeit. Die Beschwerden der Arbeitgeberverbände wurden vollumfänglich abgewiesen.

Für die Arbeitnehmenden in Zürich und Winterthur ist das ein längst überfälliger Erfolg. Bereits 2023 haben die Stimmberechtigten die Mindestlöhne mit 70 beziehungsweise 66 Prozent Ja-Stimmen beschlossen. Seither haben die Arbeitgeberverbände versucht, deren Einführung auf dem Rechtsweg zu verhindern. Damit ist nun Schluss! Rund 20'000 Beschäftigte werden künftig von höheren Löhnen profitieren.

Der Entscheid hat Signalwirkung für die ganze Schweiz. Nach dem Grundsatzentscheid zu den kantonalen Mindestlöhnen bestätigt das Bundesgericht nun erstmals auch die Kompetenz der Gemeinden. Das Urteil stärkt den Föderalismus und die Gemeindeautonomie. Umso stossender ist die sogenannte Ettlin-Vorlage, über die das Bundesparlament in neun Tagen abschliessend entscheidet. Während das Bundesgericht die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden bestätigt, will die bürgerliche Mehrheit in Bern genau diese Kompetenzen aushebeln.

Was an der Urne beschlossen und vom Bundesgericht geschützt wird, darf nicht im Bundeshaus abgeschafft werden. Der heutige Entscheid ist eine klare Botschaft an das Parlament: Der Rechtsstaat funktioniert. Die Rechtslage ist geklärt. Jetzt ist es an Bundesbern, den Volkswillen, den Föderalismus und die Gemeindeautonomie zu respektieren. Der SGB wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Ettlin-Vorlage in der Schlussabstimmung vom 19. Juni scheitert. Sollte die Parlamentsmehrheit dennoch an ihrem Angriff auf die Mindestlöhne festhalten, steht das Referendum bereit. Damit können die Mindestlöhne in Zürich und Winterthur in Kraft treten und Tausende Arbeitnehmende von höheren Löhnen profitieren. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass über diesen Angriff auf Mindestlöhne, Föderalismus und direkte Demokratie am Ende die Stimmbevölkerung entscheidet.
 

Zuständig beim SGB

David Gallusser

Zentralsekretär

031 377 01 18

david.gallusser(at)sgb.ch
David Gallusser
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