In den letzten Monaten hat sich die wirtschaftliche Lage spürbar verbessert. Der Aufschwung ist da. Gleichzeitig ist die Teuerung stärker geworden. Die bisher abgeschlossenen Lohnverhandlungen tragen den neuen Rahmenbedingungen noch zu wenig Rechnung. Jetzt braucht es spürbare Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2 Prozent.
Die Aussichten der Schweizer Wirtschaft haben sich in jüngster Zeit rasch deutlich aufgehellt. Weil die Konjunktur in den Absatzländern besser läuft. Und weil sich die Überbewertung des Frankens überraschend stark abgeschwächt hat. Parallel zu diesen klaren Aufschwungs-Indikatoren legt die Teuerung erstmals seit 5 Jahren wieder zu und erreichte im Oktober 0,7 Prozent. Dazu kommt der deutliche Anstieg der Krankenkassenprämien. Wegen den höheren Ölpreisen und den abwertungsbedingt steigenden Preisen für ausländische Produkte wird die Teuerung auch im kommenden Jahr anhalten.
Ein Blick auf bisher erzielte Lohnabschlüsse zeigt, dass die Arbeitgeber dieser neuen Ausgangslage zu wenig Rechnung tragen. Die Analyse der bisherigen Abschlüsse zeigt auch, dass es mit Ausnahme des Bauhauptgewerbes in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) vielerorts deutliche Lohnerhöhungen gibt (Givaudan +1,5%, plus 20 Fr. für Krankenkassenprämien; Feldschlösschen +2,5% auf den Mindestlöhnen). Anzeichen für eine problematische Entwicklung gibt es insbesondere in Branchen ohne GAV. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik steigen die Nominallöhne im ersten Halbjahr insgesamt nur um 0,2 Prozent. Das ist weniger als bei den GAV-Lohnabschlüssen für 2017, die bei etwa 0,5 Prozent lagen. Die Vermutung liegt nahe, dass wegen der jahrelangen Null- oder Negativteuerung bewährte Lohnanpassungsmechanismen (z.B. Teuerungsausgleich) ausser Kraft gesetzt wurden. Dies muss rasch korrigiert werden, sonst kommt es bei den Betroffenen zu Reallohneinbussen.
Die Arbeitgeber müssen über die Bücher gehen. Der SGB fordert weiterhin Lohnerhöhungen im Bereich von 1,5 bis 2 Prozent. Ausserdem fordert der SGB mehr allgemeinverbindliche GAV mit Lohnbestimmungen wie beispielsweise im Detailhandel, im Journalismus oder in der Kinderbetreuung. Diese führen zu einer ausgeglicheneren Lohnverteilung zwischen unteren und hohen Löhnen und zwischen den Geschlechtern. Sie verhindern Missbrauch und Lohndumping.
Auskünfte:
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Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74