Jetzt arbeiten 50% unter einem GAV

  • Löhne und Vertragspolitik
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Verfasst durch Andreas Rieger, Co-Präsident Unia

Immer mehr Lohnabhängige sind in der Schweiz einem GAV unterstellt. Das zeigt die neue Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV). 2005 gab es 1,52 Millionen, 2007 bereits 1,68 Millionen GAV-Unterstellte. Damit sind nun die Arbeitsbedingungen von 50% aller einem GAV unterstellbaren Arbeitnehmenden durch einen Kollektivvertrag geregelt. Ein Fortschritt – aber das Glas ist nach wie vor halb leer.

In der Krise der 90er Jahre sahen neoliberale Ideologen, insbesondere der Arbeitgeber-präsident Guido Richterich, in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) nur noch Auslauf-modelle. Die GAV hätten nur noch eine beschränkte Bedeutung für die sinkende Zahl der Arbeitnehmenden in der Industrie und im Gewerbe. Der wachsende übrige Teil der Wirtschaft müsse nun „frei“ von den Fesseln der GAV wachsen. Diese Position, sowie der Strukturwandel der Beschäftigung, beeinflusste die reale Entwicklung der GAV-Unterstellten. In der ersten Hälfte des 90er Jahre ging deren Anzahl ständig zurück bis auf 1,21 Millionen Unterstellte. Im Jahr 1996 entsprach dies 45% der unterstellbaren Arbeitnehmenden[1]

Grafik 1: Entwicklung Anzahl GAV-Unterstellten in der Schweiz 1991-2007, in Tausend

Quelle: Bundesamt für Statistik, 2010 eigene Schätzung

Seit der Jahrtausendwende gewannen die GAV jedoch wieder an Terrain. 2007 waren 1,68 Millionen Lohnabhängige einem GAV unterstellt, d.h. 50% der unterstellbaren Arbeitnehmenden.

Renaissance

Drei Gründe erklären diese Renaissance der GAV. Ein erster Grund liegt in der Abschaffung des Beamtenstatus beim Bund und in vielen Kantonen. Seither werden GAV auch im öffentlichen Sektor ausgehandelt, so für die SBB, die Post und die Swisscom, aber z.B. auch für alle Spitalangestellten im Kanton Bern.

Der zweite Grund liegt darin, dass die Gewerkschaften, insbesondere die Unia und ihre Vorläuferorganisationen, seit Mitte der 90er Jahre den gewerkschaftlichen Aufbau im privaten Dienstleistungssektor angepackt haben. Dies führte zu einer Reihe von neuen GAV im Detailhandel und anderen Branchen.

Der dritte Grund hängt mit der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union zusammen. Um Lohndumping zu verhindern, waren Arbeitgeberverbände der Binnenwirtschaft bereit, die Arbeitsverhältnisse ihrer Branchen gemeinsam mit den Gewerkschaften in allgemeinverbindlichen GAV zu regeln. So in der privaten Sicherheitsbranche und der Reinigung sowie in vielen weiteren Gewerbebranchen. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) sind alle Arbeitnehmende der betreffenden Branche dem GAV unterstellt. Die Zunahme der allgemeinverbindlichen GAV hat wesentlich zum Wachstum der GAV-Abdeckung beigetragen. 

Grafik 2: Anteil der einem GAV unterstellbaren Beschäftigten mit GAV in der Schweiz

    

     
 

 
  

Quellen: Rieger 2009. Oesch 2007 und 2009. Eigene Schätzung 2010 aufgrund GAV-Abschlüssen 2008/09.

Diese Renaissance der GAV ist zweifellos positiv und hat sich seit dem Erfassungsjahr der neuesten Statistik (2007) noch weiter fortgesetzt: Seither wurden unter anderem der GAV für die Temporärbeschäftigten ausgehandelt und der vertragslose Zustand im Coiffeur-Gewerbe beendet, sodass der Anteil 2010 bei gegen 52% liegen könnte. 

Die Wüsten

Dennoch: das Glas ist bloss halbvoll. Nordische Länder oder Österreich kennen nämlich eine GAV-Abdeckung von 80% und mehr. Gegen 50% der Lohnabhängigen in der Schweiz unterstehen nach wie vor keinen GAV. Nur wenige dieser „Ungesicherten“ sind so gut gestellt, dass sie im Ernstfall keinen GAV brauchen könnten. Im Gegenteil: Es sind auch viele Bereiche mit tiefen Löhnen und teilweise prekären Arbeitsbedingungen, die keine GAV kennen: 

  • Zehntausende Angestellte in den Tieflohnbereichen der Hauswirtschaft und in den persönlichen Dienstleistungen (Körperpflege, etc.); 
  • Zehntausende Angestellte im Bereich von Sport, Freizeit und Kultur; 
  • Zehntausende Beschäftigte im Bereich der sehr instabilen Informatikbranche;
  • Zehntausende Beschäftigte in den Versicherungen;
  • Tausende Journalistinnen und Journalisten, denen der GAV aufgekündigt worden ist.

In anderen Branchen ist nur ein Teil des Personals einem GAV unterstellt, während Hunderttausende ohne GAV-Schutz bleiben: 

  • Im Detailhandel, wo die grossen Firmen Manor, Denner, Aldi, Lidl, Spar, etc. keine GAV kennen und noch weniger all die kleinen Detailhandelsgeschäfte;
  • In der Industrie, wo ein Teil der Firmen der Chemie, der Nahrungsmittelindustrie, aber auch der Maschinenindustrie sich um einen GAV drücken;
  • im Transportbereich, im Gesundheitsbereich, etc.

In all diesen Bereich dominiert nach wie vor die patronale „Herr im Haus“-Haltung. Klopfen die Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften an die Türe dieser Patrons, so werden sie mit einem deutlichen NEIN abgewiesen - dies in der Schweiz, welche immer wieder als das Land der „Sozialpartnerschaft“ gepriesen wird.

Garantierter Mindestlohn

Sind 50% der unterstellbaren Arbeitnehmenden in der Schweiz einem GAV unterstellt, so sind es noch etwas weniger, für welche auch ein garantierter Mindestlohn besteht. Denn einzelne GAV, wie z.B. jener der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, beinhalten keine Mindestlöhne, obwohl es auch hier Arbeitnehmende gibt (insbesondere Frauen), die für Löhne von weit unter 4000 Franken arbeiten! Aus diesem Grunde prüft eine Expertenkommission des SGB derzeit die Frage eines gesetzlichen Mindestlohns in der Schweiz.

Die Gewerkschaften können also positiv verbuchen, dass sie eine gewisse „Renaissance der GAV“ erreicht haben. Die Forderung „GAV für alle“ ist aber noch lange nicht Realität. 


[1]Bei der Berechnung der GAV-Abdeckungsrate muss die Anzahl der GAV-Unterstellten in Bezug gesetzt werden mit der Gesamtanzahl der unterstellbaren Arbeitnehmenden. Dies sind nicht alle Beschäftigten, können doch weder Betriebseigner, noch mitarbeitende Familienmitglieder, Kader oder beamtete Staatsangestellte einem GAV unterstellt werden.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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