Je stärker die Gewerkschaft desto besser die Gesundheit

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Verfasst durch Luca Cirigliano

Neue Studie belegt positive Rolle der Gewerkschaft im Gesundheitsschutz

Je präsenter die Gewerkschaft im Betrieb, desto weniger Unfälle. Und desto besser ist die Gesundheit am Arbeitsplatz geschützt. Das zeigt eine neue Studie des deutschen Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA).

Die direkt Betroffenen wissen es aus eigener Erfahrung schon lange: In Betrieben, in denen die Gewerkschaften, sei es mit Rechtsberater/innen, Sekretär/innen oder Vertrauensleuten, aktiv sind, läuft es besser: Die Gesetze werden eher eingehalten, die Arbeitssicherheit wird dadurch besser und damit wiederum nehmen Unfälle und Berufskrankheiten ab. Und so steigt längerfristig die Arbeitszufriedenheit - und dann auch die Produktivität der Arbeitnehmenden.

Wissenschaftlich belegt

Eine wissenschaftliche Studie bestätigt nun die positive Rolle der Gewerkschaften für die Gesundheit am Arbeitsplatz. Das deutsche Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn hat die Resultate einer grossangelegten Untersuchung zweier Forscher vorgesellt. Diese belegt anhand von Daten der amerikanischen Arbeitsämter, dass es den Arbeitnehmenden gesundheitlich in jenen Betrieben besser geht, in denen Gewerkschaften aktiv sind.

Wenn mit den Arbeitsbedingungen etwas nicht stimmt, wenn z.B. Gesundheitsbestimmungen des Arbeitsgesetzes oder Vorgaben des Unfallversicherungsgesetzes nicht eingehalten werden, klopfen die Arbeitnehmenden bei der Gewerkschaft an. Hier Rat zu erteilen, gehört zu den Grundaufträgen der Gewerkschaften. In solchen Fällen wehren sich die Arbeitnehmenden nur selten selbst. Sie kennen auch die Vorgehensweise der Arbeitsinspektorate zu wenig. Das gleiche gilt für Personalkommissionen. Hier hilft dann die Gewerkschaft mit Rat, und wo nötig auch mit Tat: Denn Gewerkschaften stehen sowohl im Studienland USA wie auch in der Schweiz selbständig Klagerechte zu.

Gute GAV zentral

Insbesondere dort, wo starke, unabhängige Gewerkschaften in Betrieben oder Branchen gute GAV aushandeln können, werden die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gut umgesetzt. Dies, weil den Gewerkschaften durch die GAV Informations- und auch Zutrittsrechte zustehen. Missstände werden so von der Gewerkschaft schnell entdeckt und können den Arbeitsinspektoraten gemeldet werden. Zudem enthalten GAV häufig weitergehende Bestimmungen zum Gesundheitsschutz. So verwundert das Resultat der Studie nicht: dass Arbeitnehmende in Betrieben mit GAV und institutionalisierter Sozialpartnerschaft besser vor Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz geschützt sind.

Diese funktionierende Rolle der Sozialpartnerschaft ist in der entsprechenden schweizerischen Rechtsetzung jüngst neu gewürdigt worden: Mit dem neuen Artikel 73a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz können Arbeitnehmende neu auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten, wenn die Sozialpartner sich auf Gesundheitsmassnahmen gegen psychosoziale Risiken einigen.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

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