Die durch die Coronavirus-Pandemie verursachte Krise hinterlässt schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt. Der Verlust von Einkommen und Arbeitsplätzen ist besorgniserregend und trifft die Menschen mit den niedrigsten Einkommen am stärksten. Die Krise trifft die Arbeitnehmenden in einer schwierigen Situation, weil sie bereits zuvor mit stagnierenden Löhnen und sinkenden Renten konfrontiert waren. Um den Arbeitnehmenden wieder eine Zukunftsperspektive zu eröffnen, braucht das Land daher ein abgestimmtes Massnahmenpaket. Kurzfristig zum Erhalt von Arbeitsplätzen, zum Schutz von Arbeitslosen und zur Förderung der Kaufkraft – insbesondere durch die Rückverteilung von 500 Franken aus den Überschussreserven der Krankenkassen an alle Versicherten. Im Jahr 2021 werden zudem die Weichen gestellt, damit das Rentensystem langfristig gerechter und effizienter wird – indem die Umlagekomponente im BVG eingeführt und eine Stärkung der AHV möglich wird. Dies durch die bald einzureichende Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Solidarität ist der Schlüssel, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
Unterbeschäftigung auf Rekordniveau
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist zu Beginn des Jahres 2021 düster. Die Unterbeschäftigungs-quote, die sich aus der Addition von Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Kurzarbeit ergibt, erreicht ein Rekordhoch von 10 Prozent. In vielen Bereichen ist es schlichtweg illusorisch, kurzfristig einen Job zu finden, da sehr starke Einschränkungen gelten. Einkommensverluste und Arbeitslosigkeit treffen Arbeitnehmende mit niedrigen Einkommen viel härter. Gerade die Haushalte, die von den niedrigsten Löhnen leben müssen, treten mit erschöpften Reserven und einer noch geringeren Fähigkeit, mit unvorhergesehenen Ausgaben fertig zu werden ins neue Jahr. Der Erhalt von Arbeitsplätzen, die Verlängerung des Arbeitslosengeldes und die Stützung der Kaufkraft sind daher dringend notwendig. Die Gesundheitskrise darf nicht in einer langwierigen wirtschaftlichen Krise enden.
Arbeitnehmende in einer schwierigen Phase betroffen
Die Schweiz befand sich wirtschaftlich schon vor der Pandemie in einer schwierigen Situation. Die Löhne stiegen nur geringfügig, während viele Fixkosten und Pflichtbeiträge stiegen. Zudem zahlen wir für die starke Abhängigkeit der Pensionskassen von den Finanzmärkten einen hohen Preis, mit einem kontinuierlichen und signifikanten Rückgang der Renten. Die Folge: Die reale Kaufkraft von Arbeitnehmenden und RentnerInnen war bereits vor der Krise rückläufig. Eine Rückkehr zu einer dynamischen Lohnentwicklung und eine Erhöhung der Renten sind daher unerlässlich.
Generell leiden die Schweizer Exporte seit Jahren unter der Überbewertung des Schweizer Frankens: Die Maschinenausfuhren haben sich beispielsweise seit 2008 halbiert. Zudem entwickeln sich die zukunftsträchtigen Investitionen in ICT und Forschung ungünstiger als in der Eurozone. Die Exposition der Schweiz gegenüber Wechselkursschwankungen ist besonders hoch und erfordert ein viel entschlosseneres Handeln der Nationalbank.
Investieren in eine sozialere Schweiz
Die Prioritäten für das Jahr 2021 sind klar. Zunächst einmal müssen wir die Arbeitsplätze sichern und den Kaufkraftverlust, der 2020 eingetreten ist, zumindest teilweise kompensieren. In der Altersvorsorge braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit. Die Stärkung der Solidarität ist eine absolute Notwendigkeit, keine Option.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
- Rückverteilung von 500 Franken pro Person aus den Überschussreserven der Krankenkassen als schnelle Kaufkraftunterstützung
- Arbeitslosenunterstützung zur Verhinderung von Aussteuerungen verlängern, zusätzliche Stützungsmassnahmen zur Verhinderung von Konkursen einführen
- Zusätzliche Mittel für den Service public im Gesundheitssektor, Belohnung für das Personal für seinen ausserordentlichen Einsatz und langfristige Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Aktivere Geldpolitik gegen die Überbewertung des Schweizer Frankens
- Ein gerechtes und nachhaltiges Rentensystem mit besseren Renten durch Stärkung der Umlagekomponente im BVG und Erhöhung der AHV-Renten.