Beim eidgenössischen Urnengang vom 18. Mai sagt der SGB zweimal Ja und zweimal Nein. Er befürwortet die Mindestlohninitiative und den Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative. Ein Nein empfiehlt er zum Kauf des Gripen und zur Volksinitiative für ein Berufsverbot von Pädophilen.
Das – selbstverständliche – Ja zur eigenen Mindestlohn-Initiative braucht an dieser Stelle nicht behandelt zu werden. Der SGB wird sich mit aller Kraft für ein Ja zu dieser Initiative einsetzen. Denn ein Erfolg des Volksbegehrens wird die Arbeitswelt gerechter machen und für über 330‘000 Arbeitnehmer/innen existenzielle Verbesserungen bringen.
Den Kauf des Gripen lehnt der SGB ab. Eine vernünftige Beurteilung der mittelfristig drohenden Gefahren für die Schweiz führt zum Schluss, dass es ein neues Kampfflugzeug nicht braucht. Vor allem aber gibt der SGB zu bedenken, dass die in den neuen Flieger investierten Milliarden dann anderswo fehlen, etwa im Bereich der sozialen Sicherheit, der Bildung oder des Bundespersonals. Genau dort werden sie aber dringender gebraucht. Es kann nicht sein, dass der Kauf eines Kampffliegers zu Sparübungen in diesen Bereichen führt.
Nein sagt der SGB ebenfalls zur Volksinitiative für ein Berufsverbot von Pädophilen. Diese ist unpräzis und verstösst gegen Grundsätze der schweizerischen Rechtsordnung. Weil zu starr formuliert, riskieren sogar Ehepartner einer ursprünglich illegalen „Jugendliebe“ ein lebenslanges Verbot, mit Jugendlichen zu arbeiten. Das durchaus ehrenwerte Grundanliegen der Volksinitiative, wonach Kinder und Abhängige auch durch härtere Bestrafung und schärfere Präventionsmassnahmen vor sexueller Ausbeutung zu schützen sind, ist differenzierter auf gesetzlicher Ebene wahrzunehmen.
Den Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative bejaht der SGB, weil er gerechtfertigte Massnahmen zur Besserstellung der Hausarztmedizin unterstützt, diese jedoch in das System der medizinischen Grundversorgung integriert.