Internationaler Gerichtshof bestätigt Streikrecht als Teil der Gewerkschaftsfreiheit

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Medienmitteilung

Bundesgericht muss jetzt problematische Einschränkungen des Streikrechts korrigieren

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat heute in seinem Gutachten bestätigt, dass das Streikrecht Teil der durch die ILO-Konvention geschützten Koalitionsfreiheit ist. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Er stärkt die internationalen Gewerkschaftsrechte und schafft wichtige rechtliche Klarheit für Arbeitnehmende weltweit.

Mit seinem Gutachten bestätigt der IGH die langjährige Praxis der Aufsichtsorgane der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wonach das Streikrecht ein integraler Bestandteil der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf gewerkschaftliche Organisation ist. Damit wurde auch der jahrelange Versuch der internationalen Arbeitgeberverbände zurückgewiesen, das Streikrecht aus dem Schutzbereich der ILO-Konvention Nr. 87 auszuklammern. Besonders problematisch ist aus Sicht des SGB, dass die Schweiz im Verfahren vor dem IGH die gegenteilige Position vertreten hatte. Die offiziellen Vertreter:innen der Schweiz argumentierten vor dem Gerichtshof, die ILO-Konvention Nr. 87 enthalte kein Streikrecht. Die Schweiz stand damit international auf der Seite einer kleinen Minderheit von Staaten, die das Streikrecht nicht als Teil der ILO-Konvention Nr. 87 anerkennen wollten. 

Klare Konsequenzen für die Schweiz

Der heutige Entscheid hat auch direkte Bedeutung für die Schweiz und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Streikrecht. Das Bundesgericht unterwirft Streiks bislang einer problematischen Verhältnismässigkeitsprüfung beziehungsweise einem sogenannten Übermassverbot. Danach soll ein Streik nicht „einschneidender als notwendig“ sein. Aus Sicht des SGB ist diese Rechtsprechung mit dem durch die ILO-Konvention Nr. 87 geschützten Streikrecht nicht vereinbar. 

Arbeitskämpfe können ihre Funktion nur erfüllen, wenn sie wirksam wirtschaftlichen Druck erzeugen dürfen. Ein Streikrecht, das nur soweit ausgeübt werden darf, wie Gerichte dies im Nachhinein als „notwendig“ betrachten, verliert einen grossen Teil seiner praktischen Wirksamkeit. Der SGB erwartet deshalb, dass die Schweiz und das Bundesgericht die Konsequenzen aus dem Gutachten des IGH zieht. Die bundesgerichtliche Praxis zum sogenannten Übermassverbot muss aufgegeben werden. Die Schweiz ist verpflichtet, die Gewerkschaftsfreiheit und das Streikrecht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen aus der ILO-Konvention Nr. 87 zu gewährleisten. 

Das heutige Gutachten ist ein wichtiger Erfolg für die Gewerkschaftsbewegung und für die sozialen Grundrechte insgesamt. Es stärkt die Rechtssicherheit im internationalen Arbeitsrecht und bestätigt: Ohne wirksames Streikrecht gibt es keine echte Gewerkschaftsfreiheit.

 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

Co-Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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