Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erleichtert über das sehr deutliche Nein zur sogenannten «Selbstbestimmungs»-Initiative. Denn eine Annahme hätte die Schweizer Gerichte geschwächt und die Durchsetzung der Menschenrechte erschwert. Das hätte insbesondere den Arbeitnehmenden geschadet. Eine Reihe Grundrechte der Arbeitnehmenden wäre früher oder später in Frage gestellt worden. Das Nein ist damit eine deutliche Absage an eine Abschottungspolitik, die dem Lohnschutz und dem Schutz der Arbeitnehmenden schadet.
Enttäuscht nimmt der SGB vom Ja zum Observationsartikel Kenntnis. Damit werden die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen unter Generalverdacht gestellt und private Versicherungskonzerne erhalten sehr weitgehende Kompetenzen zur Missbrauchsbekämpfung. Es ist nun am Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Privatsphäre der Versicherten gewahrt wird und die Versicherungsspione – wie versprochen – nicht bis in die Wohnung hinein observieren. Der SGB erwartet zudem von der SUVA, dass sie nun eine Vorbild- und Führungsfunktion übernimmt, damit das Gesetz nicht zum Schaden der Arbeitnehmenden umgesetzt wird.
Erfreut ist der SGB auch über die Ablehnung der Revision des Ladenöffnungszeitengesetzes im Kanton Basel-Stadt. Einmal mehr sagen die Stimmberechtigten in einem Kanton Nein zu einer Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Im konkreten Fall war es eine Verlängerung der Öffnungszeiten am Samstag von 18 auf 20 Uhr. Die Mehrheit der Bevölkerung erachtet dies als unnötig. Dies auch weil sie weiss, dass längere Öffnungszeiten für das betroffene Personal belastend ist und weniger Zeit mit der Familie bedeutet.
Guter Tag für die Menschenrechte und die Schweizer Demokratie
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