Wohnungsbau

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Grundsätzlich wirksamer Lohnschutz, schärferer Vollzug nötig

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

SGB-Fazit zum Seco-Seco über den Vollzug der Flankierenden Massnahmen

Der heute veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen zeigt: Die Flankierenden sind wichtiger denn je! Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Insbesondere bei Firmen, die Kurz- und KürzestaufenthalterInnen oder Temporärarbeitskräfte beschäftigen.

Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 166’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei mehr als 15 Prozent zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (über 20 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen 15 Prozent (Entsendefirmen) bzw. 11 Prozent (Schweizer Unternehmen)

In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in rund 1100 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur 445 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.

Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Sehr positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgebende kontrollieren. Ganz anders Teile der Deutschschweiz, wo gewisse Kantone nur rund 2 Prozent der Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 50 Jahre kontrolliert. Das muss nun rasch korrigiert werden.

Fazit

Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Müsste die Schweiz aufgrund des Rahmenabkommens die Zahl der Kontrollen reduzieren oder die Instrumente (Kaution, Voranmeldung u.a.) einschränken, hätte das gravierende Auswirkungen. Die Gewerkschaften fordern daher einen Ausbau statt eines Abbaus der flankierenden Massnahmen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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