In Deutschland, Frankreich und Italien hat eine öffentliche Diskussion zum Thema der Abschwächung der gesetzlichen und vertraglichen Normen des Arbeitnehmerschutzes eingesetzt. Insbesondere gilt dies für den Bereich des Kündigungsschutzes. In einigen seltenen Fällen wird die Verlängerung der Arbeitszeit von einer Ausdehnung des Schutzes vor wirtschaftlich bedingten Entlassungen begleitet. In einem Einzelfall erstreckt sich die Ausdehnung bis 2012 – was denn auch von der Neuen Zürcher Zeitung als „monströs“ bezeichnet wurde. A chacun ses monstres.
Diese Diskussion sollte aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass in diesen Ländern sogar reaktionäre Kreise es nicht wagen, das zu fordern, was in der Schweiz üblich ist: die Zulässigkeit von unbegründeten oder missbräuchlichen Kündigungen.