Neben den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) spielt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) eine zunehmend wichtige Rolle in der Schweiz. Die eminente arbeitsrechtliche Bedeutung international garantierter Grundrechte für die Arbeitnehmenden in der Schweiz zeigen zwei neue Studien (Kaufmann/Good und Pärli). Sie wurden an der Juristen-Tagung des SGB am 13. November in Bern vorgestellt.
Seit jeher engagieren sich die Gewerkschaften für die Verankerung und Weiterentwicklung emanzipatorischer Grundrechte, welche die Arbeitnehmenden in unserem Land vermehrt schützen sollen. Als besonders wichtig für die Gewerkschaftsarbeit z.B. von FunktionärInnen, aber auch für die Ausübung der gewerkschaftlichen Freiheit durch die Arbeitnehmenden im Betrieb erweisen sich die Sozial- und Arbeitsrechte der ILO-Abkommen und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese Rechtsgrundlagen geben den betroffenen Personen die Möglichkeit, sich im Betrieb zu organisieren, GAV-Verhandlungen ohne Angst vor Repressalien zu führen und arbeitsrechtliche Kämpfe auszutragen.
Schweizer Kündigungsrecht nicht EMRK- und ILO-konform
International verankerte Grundrechte in der Form von Völkerrecht stellen damit einen wichtigen Ausgleich zu einer rein ökonomisch verstandenen Globalisierung dar. Sie schreiben dem Staat konkrete positive Schutzpflichten gegenüber den Arbeitnehmenden vor, z.B. im Bereich des Schutzes vor missbräuchlichen Kündigungen. Auch dies zeigten die an der Juristen-Tagung des SGB vom 13. November gehaltenen Referate sowie die daselbst präsentierten zwei Studien von Prof. Dr. Christine Kaufmann/Dr. Christoph Good (Universität Zürich) und von Prof. Dr. Kurt Pärli (Universität St. Gallen/HWZ Winterthur). Für den SGB ist die juristische Faktenlage klar: Das Schweizer Kündigungsrecht ist in gewissen Teilen weder EMRK- noch ILO-konform.
Die SGB-Juristen-Tagung fand in hochkarätiger Besetzung statt. Neben den beiden StudienautorInnen beleuchteten EGMR-Richterin Prof. Dr. Helen Keller, die ILO-Juristin Dr. Tzehainesh Teklè sowie der Fachanwalt für Haftpflicht und Versicherungsrecht David Husmann verschiedene Aspekte des grundrechtlichen Schutzes. Sie leuchteten die grundsätzliche Bedeutung des EGMR für die Schweiz, die Anwendbarkeit von ILO-Normen vor Schweizer Gerichten oder EGMR-Klagen wegen Verletzung der EMRK in Arbeitsrechtsfällen aus.
Zwei neue Studien
Die SGB-Tagung bildet den Auftakt zu einer Sensibilisierungskampagne zur Bedeutung der EMRK sowie des von der ILO garantierten internationalen Arbeitsrechts für die Schweizer Arbeitnehmenden. In Zeiten, in denen Angriffe gegen die Menschenrechte allmählich salonfähig werden, gilt es, offensiv über die grosse Bedeutung dieser Errungenschaften für die Arbeitnehmenden in unserem Land zu informieren. Die zwei im Auftrag des SGB von Kaufmann/Good und Pärli verfassten Studien setzen die tägliche Gewerkschaftsarbeit im Bereich der Grundrechte und des Arbeitsrechts auf ein verstärktes juristisches Fundament. Sie werden für GewerkschaftsfuntionärInnen, AnwältInnen und Behörden ein wertvolles Arbeitsinstrument sein.