Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen sollen dafür sorgen, dass die Beschäftigten bei den Lieferanten und Produzenten zu anständigen Löhnen und Arbeitsbedingungen angestellt sind und sozialpartnerschaftliche Regeln eingehalten werden. Die Totalrevision des Beschaffungswesens des Bundes, die der Nationalrat beraten wird, geht aber in die gegenteilige Richtung.
Dagegen wehrt sich der SGB, zusammen mit Travail.Suisse, Unia und Syna. Zentrale Forderungen aus Sicht der Arbeitnehmenden sind der Erhalt des Leistungsortsprinzips, die Begrenzung der Subunternehmerinnen-Kette, die Einhaltung der GAV und der Einbezug öffentlicher Unternehmen. Das BöB muss die Grundlage schaffen, dass mit öffentlichem Geld soziale Standards gesichert werden, nicht gefährdet.
Wie wichtig dafür eine gesetzliche Grundlage ist, zeigt das jüngste Urteil des Genfer Obergerichts: Der Kanton Genf hat 2017 ein Reglement über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geändert, um Temporärarbeit bei Bauaufträgen einzuschränken. Nur von Unternehmen mit mindestens 80 Prozent Festangestellten konnten offerieren.
Doch Unternehmen, die dagegen Beschwerde erhoben, haben nun Recht erhalten. Das Reglement beschränke nicht nur die Wirtschaftsfreiheit, sondern sehe auch vergabefremde Kriterien vor. Für beide Fälle brauche es zwingend eine gesetzliche Grundlage, so das Gericht. Es weist weiter darauf hin, dass es überraschend sei, dass diese Punkte im Rahmen der BöB/IVBöB-Revision nicht zur Sprache gekommen seien.
Fazit: sozialpolitische Interventionen zur Beschränkung prekärer Arbeitsformen sind möglich, bedürfen aber einer Gesetzesgrundlage. Mit der Revision von BöB und. IVöB könnte die Beschränkung prekären Arbeitsformen im Beschaffungswesen gesamtschweizerisch auf ein sicheres rechtliches Fundament gestellt werden. Der Ball liegt beim Nationalrat.