Gratisarbeit und uferlose Arbeitszeiten wird das Volk ablehnen

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Medienmitteilung

Der SGB zur Revision des Arbeitsgesetzes

Die Provokationen gegenüber den Lohnabhängigen in der Schweiz folgen Schlag auf Schlag. Nach dem beispiellosen Angriff auf den bewährten schweizerischen Lohnschutz durch die freisinnigen Bundesräte holt nun die ständerätliche Wirtschaftskommission zum zweiten Schlag gegen die elementaren Interessen der Lohnabhängigen aus. Ins Visier genommen haben sie die Höchstarbeitszeiten und die Arbeitszeiterfassung. Auch diesen Angriff wird der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit dem Referendum bekämpfen, falls er die parlamentarische Beratung übersteht.

Gemäss der eben in die Vernehmlassung geschickten Revision des Arbeitsgesetzes (ArG) sollen neu sogenannte Fachspezialisten und Kader von arbeitszeitlichen Schutzbestimmungen ausgenommen werden. Damit würde für fast 40 Prozent der Arbeitnehmenden, das sind 1,4 Millionen Menschen in der Schweiz, der Schutz vor Burnout und Gratisarbeit faktisch abgeschafft.

Besonders gefährdet würde die Gesundheit der Arbeitnehmenden zudem durch die Abschaffung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der maximalen täglichen Dauer von Überzeitarbeit sowie die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. All diese Liberalisierungen führten dazu, dass die betroffenen Lohnabhängigen viel länger arbeiten müssten. 17-Stunden-Arbeitstage und 73,5-Stunden-Wochen würden legalisiert. Und das Familienleben und Sozialleben würde auch durch den Wegfall des Sonntagsarbeitsverbots für noch mehr Menschen in der Schweiz gestört.

Arbeitsmedizinische Studien zeigen klar, dass lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Arthritis, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout erhöhen. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin würde die Arbeitsgesetzrevision auch zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Absenzen führen, mit entsprechenden Kosten für die Arbeitgeber und die Gesellschaft. Ausserdem würden immer mehr Menschen immer früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und Frauen der Weg in die Vollzeitarbeit erschwert.

Grund für die grosse Zahl Betroffener sind die vorgeschlagenen Kriterien, welche eine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung ermöglichen. Die Regeln gelten etwa für Fachspezialisten, mit "wesentlichen Entscheidungsbefugnissen" und "einer grossen Autonomie". Dies sind keine juristischen Kategorien. Deshalb wird der Arbeitgeber grossen Spielraum haben, die Stellenprofile so zu definieren, dass Arbeitnehmer nicht mehr unter die Schutzbestimmungen fallen. Zudem entsteht ein Vollzugsproblem: Ohne Arbeitszeiterfassung werden die Arbeitsinspektoren gar nicht mehr prüfen können, ob Schutzbestimmungen wie Nachtruhe, Sonntagsarbeitsverbot und Pausen eingehalten werden.

All diese negativen Folgen machen klar, dass die Gewerkschaften gegen diese Gesetzesrevision das Referendum ergreifen werden. Sie werden dabei die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich scharen. Denn 17-Stunden-Arbeitstage, vermehrte Gratisarbeit und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe werden auf breiter Front abgelehnt.

Auskünfte:
  • Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31
  • Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97
  • Prof. Dr. Brigitta Danuser, Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin/FMH, 076 339 84 46
  • Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14
  • Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07
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